Vater des Kofferkindes vor Gericht


Vater und Sohn auf dem Weg zum Gericht. Foto: EFE

Alí Ouattara wusste nicht über die Art des Transports Bescheid

Cádiz – Die Grenzschutzbeamten am Übergang Tarajal in Ceuta staunten nicht schlecht, als der Gepäckscanner am 7. Mai 2015 die Umrisse eines Kindes zeigte. Schlepper hatten versucht, den kaum achtjährigen Adou, in einem kleinen Koffer zusammengekauert, illegal in die spanische Exklave Ceuta an der Nordküste Marokkos zu bringen.

Fast drei Jahre später hat der Provinzgerichtshof Cádiz in Ceuta sein Urteil über den Vater des Kindes, Alí Ouattara, gesprochen. Dieser hatte sich schuldig bekannt, gegen das Ausländergesetz verstoßen zu haben, indem er die Schleuser dafür bezahlte, sein Kind über die Grenze zu ihm nach Spanien zu bringen. Das Gericht berücksichtigte den nahen Verwandtschaftsgrad als mildernden Umstand.

Adou selbst, mittlerweile 11 Jahre alt, sagte vor Gericht aus, dass weder er noch sein Vater gewusst hätten, dass die Schlepper vorhatten, ihn in einen Koffer zu stecken. Diese Aussage bewahrte Alí Ouattara wohl vor einer deutlich schwereren Strafe. Unter den gegebenen Umständen sah das Gericht von einer Haftstrafe ab und verurteilte Ouattara zu einer Geldstrafe von 112 Tagessätzen, 224 Euro. Nach Abzug der 33-tägigen Untersuchungshaft bleiben 92 Euro zu zahlen, die von der Kaution von 5.000 Euro abgezogen wird, die Ouattara hinterlegen musste, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs eine Gefängnisstrafe von drei Jahren gefordert. Der Anwalt des Beklagten dagegen bemühte sich, glaubhaft zu machen, dass sein Mandant von den Schleusern betrogen wurde und plädierte auf Freispruch aus humanitären Gründen, da die Familienzusammenführung erfolgte, weil die Großmutter Adous, bei der er bis dahin gelebt hatte, verstorben war. Schließlich kam es zu einer Einigung mit der Staatsanwaltschaft, dass nicht nachzuweisen sei, ob Alí Ouattara über die Umstände, unter denen sein Sohn über die Grenze kommen sollte, Bescheid wusste, ihm aber schon bewusst war, dass dies illegal sei, und dass er 5.000 Euro dafür bezahlt hatte.

Auch die junge Frau, die den Koffer mit Adou darin über die Grenze zu bringen versuchte, war als Beklagte zur Gerichtsverhandlung vorgeladen. Doch Fátima E. Y. aus Tanger in Marokko, heute 22 Jahre alt, erschien nicht. Auch sie war zunächst in Untersuchungshaft gekommen und erst nach zwölf Monaten wieder entlassen worden. Ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort ist unbekannt. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren.

Alí Ouattara, der damals in Las Palmas auf Gran Canaria lebte, versuchte seit mehreren Jahren, seine Familie auf legalem Weg zu sich zu holen. Nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien beantragte er die Einreise seiner Frau Lucie, die nach zwei Versuchen und zwei Jahren Wartezeit die Erlaubnis bekam. Danach kam Miriam, die ältere Schwester von Adou an die Reihe. Als Nächster sollte Adou geholt werden, doch die spanischen Behörden lehnten dies ab, obwohl Alí Arbeit und Wohnung vorweisen konnte. Es fehlten 56 Euro am Monatseinkommen, um die Vorgaben der Behörden zu erfüllen. Als die Großmutter starb, sahen die Eltern nach eigenen Angaben keinen anderen Ausweg, als ihr Kind illegal einschleusen zu lassen.

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