Krankenhauserweiterung mit Privatgeld


© Moisés Pérez

Kanarische Regierung möchte private Investoren ins Boot holen

Wenn Behörden nicht genug Geld haben, um ihre Planungen zu verwirklichen, dann versuchen sie immer öfter, private Investoren zu gewinnen.

Dafür gibt es ein eigenes Gesetz, das „Ley de Contratos del Sector Público“, welches genau solche Vorhaben regelt. Dieses Gesetz möchte nun die kanarische Gesundheitsministerin Mercedes Roldós im Falle der geplanten Erweiterung des staatlichen Krankenhauses HUC in Santa Cruz de Tenerife zur Anwendung bringen, auch wenn das Gesetz den privaten Finanzierungsanteil für öffentliche Vorhaben auf fünf Millionen Euro begrenzt.

Es geht um den geplanten stationären Bereich des Hospitals, der direkt neben dem am 12. April eingeweihten neuen Ambulanzbereich errichtet werden soll. Für die 57.650 qm zusätzliche Hospitalfläche ist ein Kostenvoranschlag von 75 Millionen Euro erstellt worden, von dem man heute schon weiß, dass er nicht eingehalten werden kann. Eine Begründung dafür wurde prophylaktisch auch schon einmal genannt: der technische Fortschritt seit der Planung (2007) erfordere eine Modifizierung des Kostenplanes.

Modelle der Privatisierung

Beispiele für die Auslagerung öffentlicher Aufgaben im Gesundheitssektor gibt es mehrere in Spanien: Mehr als ein Dutzend Krankenhäuser folgen dem Modell, dass nicht-medizinische Servicebereiche wie Cafeterias, Gebäudereinigung, Sicherheitspersonal, Küche, Aktenarchive oder Sterilisierung von medizinischem Gerät an Privatfirmen delegiert werden, die auch in die betreffende Infrastruktur investieren müssen, während das medizinische Personal und alle Behandlungen in öffentlicher Hand verbleiben.

Das „Modell Alzira“ in Alzira (Valencia), das einem britischen Vorbild folgt, geht darüber hinaus: Hier baute die Firma „Ribera Salud“ 1999 ein Gesundheitszentrum, das komplett von ihr verwaltet wird. Die Behörden müssen sich um nichts kümmern und stellen lediglich ein Kotrollgremium, das die Einhaltung der Verträge überwacht. Für das Wahrnehmen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge zahlt der Staat jährlich eine Pauschale von 572 Euro pro Einwohner an die Firma. Angeblich sei das Zentrum „ein Beispiel an Effizienz“, wie die Presse berichtet. Beide Modelle, sowohl die Teil- als aus die Vollprivatisierung, beinhalten die Übergabe der Gebäudeeigentümerschaft nach 30 Jahren an den Staat. Bis dahin müssen die Firmen ihre geplanten Gewinne realisiert haben.

Wie genau sich die Gesundheitsministerin den Teilprivatisierungsprozess auf Teneriffa nun vorstellt, ist noch unklar. Sie erklärte lediglich ihre Absicht, genügende Mechanismen anzustoßen, um andere Finazierungsquellen mit einzubinden, Aktionen durchzuführen, die an einer besseren Nachhaltigkeit sowohl der physischen Strukturen als auch des Gesundheitssystems selbst orientiert sind, sowie Formeln zum Aufbau und Betrieb gesundheitlicher Infrastrukturen zu untersuchen, die das neue Gesetz „Ley de Contratos del Sector Público“ einschließt. („impulsar mecanismos suficientes para la incorporación de otras fuentes de financiación, ejecutar acciones orientadas a la mejor sostenibilidad de las estructuras físicas y del propio sistema de salud, así como explorar fórmulas de construcción y explotación de infraestructuras sanitarias incluidas en la nueva Ley de Contratos del Sector Público“, Zitat aus „La Opinión“).

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.