Küstenschutzzone auf 20 Meter reduziert


© EFE

Regierung weicht „Ley de Costas“ auf

Die Mehrzahl der Eigentümer von Häusern in unmittelbarer Küstennähe können aufatmen. Bisher hat das spanische Küstengesetz, „Ley de Costas“, jegliche Umbauarbeiten in einem Küstenstreifen von 100 Metern Breite untersagt.

Madrid – Außerdem waren alle Bauten, die nicht vor 1988 mit einwandfreier Baulizenz errichtet wurden, nach Ablauf einer Sondernutzungsgenehmigung von einigen Jahrzehnten durch Abriss und entschädigungslose Enteignung bedroht.

Mit der Verabschiedung der Novellierung des Küstengesetzes ist die Schutzzone jetzt praktisch auf 20 Meter geschrumpft, sofern einige einfache Kriterien erfüllt sind. Auf den gewonnenen 80 Metern können ohne Einschränkungen nach den Bestimmungen und mit Genehmigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung Baumaßnahmen durchgeführt werden. Lediglich Neubauten sind nicht möglich.

Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, sind entweder, dass ein bestehendes Haus eine Zufahrt sowie Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss hat oder aber, dass es sich in einer Zone befindet, in der mindestens ein Drittel der Fläche durch Bebauung konsolidiert ist.

Diese Regelung wurde als Reaktion auf die Beschwerden Galiziens und der Kanarischen Inseln vorgeschlagen, um das Problem der Siedlungen zu lösen, die schon vor 1988 bestanden, deren Grundstücke jedoch überhaupt nicht als Bauland ausgewiesen waren. Sie würde 10.000 Häuser in zehn verschiedenen Küstensiedlungen retten. Die betroffenen Gemeindeverwaltungen haben eine Frist von drei Monaten ab der Verabschiedung des Gesetzes, um diesbezügliche Anträge zu stellen. Die Bearbeitung muss innerhalb von zwei Jahren beendend sein, wenn das Umweltministerium bis dahin nicht antwortet, gilt der Antrag als genehmigt.

Dieser Änderungsantrag zum Küstengesetz ist der 182. von insgesamt 184, über die im Verlauf dieses Monats im Senat debattiert wird.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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