Langwierige Wiedergutmachung von Bausünden


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Naturschützer kämpfen mit rechtlichen, natürlichen und buchhalterischen Fallstricken

Bauliche Übergriffe auf geschützte Landschaftsgebiete wiedergutzumachen oder zu verhindern ist eine Odyssee, die sich in der Regel jahrelang hinzieht.

Madrid – Vielerorts in Spanien liegen Behörden und Naturschutzvereine im Ringen mit geschäftlichen Interessen von Investoren. Juristische und finanzielle Fallstricke sowie die Schwierigkeiten der Renaturierung der betroffenen Gebiete prägen den Prozess.

Schwierige Aufforstung

Auf Mallorca beispielsweise wurden im vergangenen Jahr nach zwanzig Jahren Rechtsstreit  dreizehn illegal errichtete Apartmenthäuser mit 68 Wohnungen abgerissen, die 1992 an der Küste von Ses Covetes auf einer Landzunge neben dem Naturstrand Es Trenc gebaut worden waren, und mit der Aufforstung des Landstrichs begonnen. Betrieben wurde dies von Naturschützern eines Vogelschutzvereins und der mallorquinischen nationalistischen Partei PSM. Es Trenc ist in dieser Zeit zum Symbol für den Kampf um die Erhaltung von Naturgebieten in Spanien geworden.

Die Eigentümer des Grundstücks haben jedoch auch nach dem Abriss der Häuser nicht aufgehört, um ihr Projekt zu kämpfen und benutzen dabei nun die Schwierigkeiten, die bei der Behebung des angerichteten Naturschadens auftreten, als Argument. Sie verlangten vom Obersten Gerichtshof der Balearen, die Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt des Küstenstrichs auszusetzen, da der Vorgang, behindert durch Stürme und Trockenheit, zu langsam vor sich gehe, „die Natur selbst“ sich diesem Prozess widersetze und man einen „botanischen Garten“ erschaffe, den es niemals zuvor dort gegeben habe. Die Richter, die schon den Abriss der Gebäude angeordnet hatten, blieben jedoch standhaft und stellten klar, dass „ausschließlich die Natur die Ausführung der Wiederaufforstung bestimmt, in dem langsamen Rhythmus, den eine am Meer gelegene Landschaft, die salzhaltigen Winden und extremer Trockenheit ausgesetzt ist, erfordert“.

20 Stockwerke am Strand

Ein weiterer Schauplatz, an dem Geschäfts- und Naturschutzinteressen aufeinanderprallen ist der Strand Algarrobico im Küstengebiet Cabo de Gata in Andalusien. Hier wurde nach Erteilung der Baugenehmigung im Jahr 2003 ein zwanzigstöckiges Hotel errichtet. Drei Jahre später wurde der Bau durch gerichtliche Verfügung gestoppt, weil er nach dem Küstenschutzgesetz von 1998 zu dicht am Wasser errichtet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war das Hotel schon zu 94% fertiggestellt.

Nun hat Andalusiens Oberster Gerichtshof nach einem Wechsel der zuständigen Richter seine Haltung geändert und die Baulizenz, welche die zuständige Gemeinde seinerzeit erteilt hatte, doch für legal erklärt.

Die andalusische Regierung jedoch ist entschlossen, eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten zu verhindern und wird, nachdem sie zuvor monatelang gezögert hatte, von ihrem Vorkaufsrecht, welches die Behörden unter bestimmten Umständen Privateigentümern gegenüber haben, Gebrauch machen. 2,4 Millionen Euro wird diese Enteignung die Autonome Region kosten. Erklärtes Ziel ist es, das Gebäude abzureißen und den Ursprungszustand der Landschaft wiederherzustellen. Einige Anwohner vor Ort wünschen sich dagegen, in der Hoffnung auf Arbeitsplätze, die Eröffnung des Hotels, und etwa hundert haben deshalb an einer Demonstration vor dem Gebäude teilgenommen.

Die Eigentümer verlangen wegen behördlicher Fehlleistungen 70 Millionen Euro Schadenersatz.

Kreative Buchführung

Nicht nur diejenigen, die schützenswerte Naturlandschaften für geschäftliche Zwecke ausbeuten wollen, sondern auch diejenigen, die diese schützen wollen, bedienen sich manchmal zweifelhafter Mittel, um ihr Ziel zu erreichen. Im Falle der Almoraima, eines Großgrundbesitzes mit einem wunderschönen See inmitten des Naturparks Los Alcornocales bei Cadiz, der dem spanischen Staat gehört, lässt sich dies vermuten.

Auf über 14.000 Hektar wird hier, mehr oder weniger im Einklang mit der Natur, Kork gewonnen und Viehwirtschaft betrieben. Die spanische Regierung will diesen Besitz nun privatisieren und hofft auf einen Erlös von 300 Millionen Euro (das Wochenblatt berichtete). Die andalusische Regierung ist dagegen entschlossen, den Verkauf, der zur Errichtung eines Luxusferienresorts mitten im Naturgebiet führen würde, zu verhindern.

Nun wurde bekannt, dass das staatliche Unternehmen, das mit der Bewirtschaftung der Almoraima betraut ist, für 2013 satte 811.000 Euro Gewinn statt tatsächlich eingefahrener Verluste von etwa 1,5 Millionen Euro ausgewiesen hat, indem sie eine Subvention der Andalusischen Regierung in nie dagewesener Höhe von 2,34 Millionen Euro fälschlich als Einnahme verbuchte. Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Gewinn macht, ist sicherlich leichter vor einem Verkauf zu schützen, als ein Verlustunternehmen, sodass man sich fragen kann, ob hier tatsächlich ein Versehen vorliegt oder „für die gute Sache“ ein wenig geschönt werden sollte.

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