Leben und Überleben mit dem Rauchverbot


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Am 1. Januar ist das Antitabakgesetz in Spanien in Kraft getreten

Seit am 1. Januar dieses Jahres das vieldiskutierte Antitabak-Gesetz in Kraft getreten ist, steht Spanien sozusagen Kopf. Wo man auch hinkommt, überall wird kaum noch von etwas anderem gesprochen.

Kanarische Inseln/Madrid – Während die einen im wahrsten Sinne des Wortes befreit auf(„ein-“)atmen, zeigen sich die anderen zutiefst empört über diese „Einmischung der Regierung“. „Was geht die denn meine Gesundheit an“, ist eine der Kritiken, die man diesbezüglich am meisten zu hören bekommt.

Wobei gerne vergessen wird, dass es hierbei nicht um die Gesundheit des Rauchers geht – sofern es sich um einen Erwachsenen handelt – sondern vielmehr um den Schutz der Nichtraucher, die den Großteil der Bevölkerung ausmachen.

Eine Woche ohne Rauch

Etwas über eine Woche nach Inkrafttreten des Gesetzes herrscht jedoch hauptsächlich noch das Durcheinander. Trotz großangelegter Informationskampagnen, -websites und telefonischer Auskunft sowie seitenlanger Presseberichte, noch immer ist nicht jedem klar, was ist ab jetzt erlaubt und was verboten.

Zwei Änderungen, die das neue Gesetz mit sich gebracht hat, schneiden besonders ein in das Leben der Spanier: Das Rauchverbot am Arbeitsplatz und die strengen Einschränkungen des Tabakkonsums in gastronomischen Betrieben aller Art.

Da das spanische Antitabakgesetz das Rauchen am Arbeitsplatz generell verboten hat und nicht einmal die Einrichtung eines Raucherzimmers oder etwas ähnlichem gestattet, sind jetzt überall auf den Straßen vor Büros und Geschäften frierende Raucher zu sehen, die mit mehr oder weniger genervter Miene an ihren Glimmstengeln saugen.

Der spanische Verein „Raucher für die Toleranz“ moniert in diesem Zusammenhang, die Fälle von Arbeitsangeboten, bei welchen unmissverständlich nur ein Nichtraucher Chancen auf die angebotene Stelle hat. Diese häufen sich seit Inkrafttreten des Gesetzes. Die Anwälte des Vereins prüfen nun die Möglichkeiten, gegen die betreffenden Betriebe rechtliche Schritte wegen Diskriminierung einzuleiten. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang auch das Gesetz genauestens unter die Lupe genommen werden.

Der zweite Punkt, der für  hitzige Diskussionen sorgt, ist die Einschränkung des Tabakkonsums in Restaurants, Bars und Kneipen aller Art. Betriebe unter 100 qm haben hier die Möglichkeit selber zu entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht. Auflage ist allerdings, dass ein Plakat gut sichtbar am Eingang die Gäste informiert. Lokale, in denen geraucht werden darf, dürfen allerdings nicht von Minderjährigen betreten werden. Alle Lokale über 100 qm können eine Raucherzone einrichten, diese muss allerdings streng vom übrigen Bereich getrennt sein. Erstaunlicherweise dürfen hier auch Minderjährige in den Raucherbereich.

Anregung zum Nachdenken

Sicherlich wird das Gesetz noch lange für Gesprächsstoff sorgen und benötigt eine mehr oder weniger lange Anpassungsphase. Eines hat es aber mit Sicherheit schon jetzt erreicht: Das Thema Rauchen ist ständig präsent und Tabaksüchtige sehen sich täglich mit dem Sinn oder Unsinn ihrer gesundheitsgefährdenden

Angewohnheit konfrontiert. Und bestimmt überlegt der eine oder andere, ob es nicht doch an der Zeit ist, einen Versuch zu einem Leben ohne Qualm zu starten.

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