Leerstandsregister für Wohnraum


Der Mietmarkt soll durch die Aktivierung ungenutzter Immobilien belebt werden

Die Kanarenregierung macht sich nun endlich daran, die Beschlüsse zur Förderung der Vermietung ungenutzten Wohnraums aus dem neuen Kanarischen Wohnraumgesetz in die Tat umzusetzen.

Zu diesem Zweck hat sie nun den „Verwaltungsdienst für die Fördermaßnahmen zur Vermietung leerstehender Wohnungen“ und die Einrichtung und Führung eines Registers dieser Immobilien für das Kanarische Wohnungsinstitut öffentlich ausgeschrieben. 

Unzählige Familien, die durch die Folgen der Krise von Obdachlosigkeit bedroht sind, warten händeringend darauf, dass Wohnungen zu erschwinglichen Mietpreisen auf den Markt kommen. Gleichzeitig stehen Hunderte Wohnungen und Häuser, die sich zum Teil sogar im öffentlichen Eigentum befinden, leer. 

Das Register wird die Bemühungen der Wohnungsbehörde unterstützen, die unter anderem mit den Banken verhandelt, um einen Teil von deren leerstehenden Immobilien in die Vermietung zu bekommen. Auch die Bestände der Immobilienmakler sollen mit Hilfe des neuen Registers teilweise für die Sozialmiete gewonnen werden. 

Nach dem neuen Gesetz gilt Wohnraum als leerstehend, wenn er mehr als sechs Monate lang nicht in der Art und Weise, die durch den Bebauungsplan vorgesehen ist, genutzt wird, sowie wenn er keinen Wasser- oder Stromversorgungsvertrag oder einen sehr geringen Verbrauch aufweist. 

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.