Legale Immigranten sollen Wahlrecht erhalten


Bislang dürfen nur EU-Bürger ihre Stimme bei Gemeindewahlen abgeben

In vielen spanischen Gemeinden ist in den letzten Jahren die Anzahl der zur Wahl stehenden Ratsherrn gestiegen, weil die Bevölkerung infolge des stetigen Einwanderungsstroms aus nicht EU-Ländern gewachsen ist.

Madrid – Obwohl in diesem Fall natürlich nur von legal in Spanien lebenden Immigranten die Rede ist, können sich diese jedoch weder bei Gemeindewahlen als Kandidaten aufstellen lassen noch ihre Stimme abgeben. Bislang ist dieses Recht nämlich nur auf in Spanien lebende Ausländer beschränkt, die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen.

Diesen „Widerspruch in unserem demokratischen System“ will die sozialistische Fraktion mit Hilfe der Vereinigten Linken (IU) und der Befürwortung der sozialistischen Regierung ändern, möglichst noch vor den nächsten Gemeindewahlen im Mai 2007. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 16. August dem Kongress vorgelegt.

Die Regierung setzt derweil alles daran, die notwendigen Änderungen internationaler Abkommen zu betreiben. Mit Ländern wie Argentinien, Venezuela, Chile, Uruguay und Kolumbien dürfte es sich dabei nur um eine schnell abzuwickelnde Angelegenheit handeln, die in der Erweiterung bereits existierender Abkommen besteht und die Gegenseitigkeit gewährleisten soll, wie es die spanische Verfassung verlangt.

Im Erfolgsfall könnten um die zwei Millionen legal in Spanien lebende Nicht-EU-Bürger ihre Stimme bei den nächsten Gemeindewahlen abgeben.

Den Politikern ist demnach bewusst, dass die Stimme der Immigranten immer ausschlaggebender wird, um die Wahlen zu gewinnen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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