Leitfaden über finanzielle Beihilfen der ZEC


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Unentbehrlich bei der Gründung von Unternehmen auf den Kanarischen Inseln

Die Wirtschaftseinrichtung ZEC (kanarische Sonderzone) hat eine Veröffentlichung herausgegeben, in der all jene Hilfsquellen aufgelistet sind, von denen Unternehmer, die ein Auge auf den Archipel geworfen haben, Gebrauch machen können.

Die Kanarischen Inseln zählen zu den hauptbegünstigten europäischen Regionen bei der Vergabe von Beihilfen zur Firmengründung. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Unternehmen auf den Inseln zu gründen, sollten Sie sich über Beihilfen, Subventionen und Steuervergünstigungen, die Sie in Anspruch nehmen können, informieren.

Um Unternehmern, die sich auf dem Archipel ansiedeln wollen, die Gründung eines Unternehmens so einfach wie möglich zu machen, hat das Konsortium der Kanarischen Sonderzone (ZEC) einen Leitfaden über finanzielle Beihilfen herausgegeben, der sämtliche Informationen über die zur Verfügung stehenden Finanzierungshilfen und ein umfangreiches Adressenverzeichnis enthält.

Die Sammlung gibt Aufschluss über die große Vielfalt an finanziellen Beihilfen, die von den verschiedenen regionalen, nationalen und europäischen Verwaltungen und Institutionen gewährt werden. Um von diesen Beihilfen Gebrauch machen zu können, sind bestimmte Fristen und Verfahren einzuhalten.

In einigen Fällen besteht außerdem eine Unvereinbarkeit zwischen den verschiedenen Beihilfen. Daher ist es empfehlenswert, sich vorher darüber zu informieren und einen Aktionsplan auszuarbeiten.

Wenn man diese Beihilfen in Anspruch nehmen möchte, sollte man vorher unbedingt die erforderlichen Informationen einholen. Das ist mit einem gewissen Aufwand und Ausdauer verbunden, lohnt sich aber in den meisten Fällen.

Weiter ist zu bedenken, dass die Finanzierung, die man durch diese Beihilfen erhält, oft erst später kommt, das heißt, nachdem die Investition getätigt wurde. In diesem Sinne ist es besser, diese Subventionen nicht in der Kapitalflussrechnung zu berücksichtigen, um so unangenehme Situationen oder Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass diese Beihilfen nicht immer gewährleistet sind. Im vorangegangenen Jahr eine Beihilfe erhalten zu haben, bedeutet nicht, dass sie auch in den darauf folgenden Jahren wieder gewährt wird. Auch kann es je nach Fristablauf bei den letzten Anträgen auf Beihilfe in einigen Fällen vorkommen, dass aufgrund der Ausschöpfung des Haushaltsbudgets kein Zuspruch erteilt wird.

All diesen Empfehlungen zufolge ist es also vorrangig, dass Unternehmer, die sich mit dem Gedanken tragen, ein Unternehmen zu gründen, den Antrag für die verschiedenen Beihilfen genau studieren und planen. Das Wort Beihilfe sollte hier wörtlich genommen werden, das heißt, als eine Art Unterstützung oder Ergänzung, in keinem Fall jedoch als Grundpfeiler, auf den sich das Unternehmen stützt.

Steuervergünstigungen

Neben der Vielzahl an Beihilfen und Subventionen für Unternehmer, die ein Projekt verwirklichen wollen, verfügen die Kanarischen Inseln auch über beträchtliche Steuerermäßigungen, die über das von der Europäischen Kommission genehmigte Wirtschafts- und Steuersystem (REF) umgesetzt werden.

Für Investoren aus dem Ausland ist die Kanarische Sonderzone (ZEC) besonders interessant, denn sie bietet neben weiteren Befreiungen eine Körperschaftssteuer von 4% (im Vergleich zu den 38% in Deutschland). Derzeit sind in der ZEC 450 genehmigte Unternehmen verzeichnet, bei 20% handelt es sich um Projekte mit deutschem Kapital.

Leitfaden über finanzielle Beihilfen

Die ZEC hat den ersten Leitfaden über finanzielle Beihilfen für Unternehmen, die sich auf den Kanarischen Inseln niederlassen wollen, veröffentlicht. Dieses auf dem Archipel völlig neuartige Dokument wurde von der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers erstellt und gibt einen Überblick über sämtliche Beihilfen und Subventionen, die Unternehmer bei der Firmengründung in Anspruch nehmen können.

Der Ratgeber ist so gegliedert, dass die Nutzer schnellen Zugriff auf die Informationen haben. Im ersten Teil werden allgemeine Empfehlungen gegeben, im zweiten sind die Beihilfen nach den öffentlichen Verwaltungen, die diese vergeben, aufgelistet und jeweils nach Insel, Autonomie sowie staatlichen und schließlich europäischen Verwaltungen geordnet. Im letzten Teil befinden sich eine vollständige Adressenliste und Links zu den wichtigsten Verwaltungsbehörden, von denen diese Beihilfen vergeben werden.

Weitere Informationen

www.zec.org

deutsch2@zec.org

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