Libro de Familia wird abgeschafft

Die alten Familienstammbücher behalten noch eine Zeit lang ihre Gültigkeit. Foto: EFE

Die alten Familienstammbücher behalten noch eine Zeit lang ihre Gültigkeit. Foto: EFE

Seit dem 1. Mai wird das Familienstammbuch durch ein digitales Register ersetzt

Madrid – Eines der seit über einem Jahrhundert bestgehüteten Dokumente in spanischen Haushalten, das sogenannte Libro de Familia, hat seit Kurzem seine bisherige Bedeutung verloren. Seit dem 1. Mai werden nämlich in Spanien keine neuen Familienstammbücher im Papierformat mehr ausgegeben, sondern nur noch personenbezogene Einträge in ein individuelles digitales Register vorgenommen.
Das Libro de Familia wurde 1915 unter der Herrschaft des damaligen spanischen Königs Alfons XIII. eingeführt und war seitdem ein unerlässliches Dokument für Familien, in dem so wichtige familienbezogene Daten wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen, Taufen und das Ableben eines Familienmitglieds verzeichnet wurden. Zahlreiche behördliche Vorgänge waren ohne die Vorlage eines solchen Libro de Familia bislang ein Ding der Unmöglichkeit. Dieses bislang für Familieneinheiten bestimmte Stammbuch wurde nun jedoch durch ein individuelles, für jeden Bürger einheitliches digitales Register ersetzt. Grundlage dafür ist das Gesetz 20/2011 für Standesämter, nach dem das bisherige traditionelle System schrittweise durch ein zukunftsorientierteres digitales System ersetzt werden soll. Bereits bis Jahresmitte sollen alle Daten aus sämtlichen spanischen Standesämtern bis zurück in das Jahr 1950 digitalisiert sein.
Alle bisher ausgegebenen Familienbücher werden für einen gewissen Übergangszeitraum natürlich weiterhin vollumfängliche Gültigkeit haben, allerdings nach und nach durch die individuellen digitalen Einträge ersetzt. Diese Einträge beschränken sich nicht nur auf Geburten oder Eheschließungen, sondern beinhalten auch alle sonstigen Daten, die in Personenstandsregistern festgehalten werden.
Jeder Bürger wird künftig seinen elektronischen Registerauszug entweder durch persönlichen Antrag oder aber online mit seiner elektronischen Signatur beantragen können.

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