Lohn für Pflege eines abhängigen Familienangehörigen


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Regierung verabschiedet Gesetzentwurf über soziale Unterstützung

Kurz vor Jahreswechsel sorgte die spanische Regierung mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs über persönliche Eigenständigkeit und Pflege abhängiger Personen für großes Aufsehen. Ein wichtiges Kapitel in dem Gesetzestext sieht nämlich erstmalig auch die finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite der Menschen vor, die einen kranken bzw. aus Alters- oder sonstigen Gründen abhängigen Familienangehörigen pflegen.

Madrid – Grundsätzlich spricht das zukünftige Gesetz allen Spaniern über drei Jahre, die nicht für sich selber sorgen können (also von der Pflege durch eine Drittperson „abhängen“) das Recht auf Betreuung und Pflege zu. Die dafür notwendigen Mittel, so auch Pflegepersonal, sollen in den meisten Fällen von staatlicher Seite gestellt werden. Ist das jedoch nicht möglich, soll den Angehörigen, die die Pflege des „abhängigen“ Familienmitglieds übernehmen, ein „Gehalt“ gezahlt werden. Außerdem werden sie sozialversichert.

Die finanzielle Beteiligung der zu pflegenden Person richtet sich nach deren Einkommen.

Wenn das Gesetz seinen Weg durch die Wirren der Institutionen findet und fristgerecht verabschiedet werden kann, könnte die erste Phase bereits 2007 mit der Betreuung von 200.000 Personen beginnen, deren „Behinderung“ als besonders schwerwiegend eingestuft wird. In den darauffolgenden drei Jahren soll das so genannte „Nationale Pflegesystem“ (SND) bereits insgesamt 573.000 Pflegebedürftigen zugute kommen.

Die Kosten für das neue System wurden auf jährlich neun Milliarden Euro festgelegt.

Nach offiziellen Angaben wird davon ausgegangen, dass mindestens 300.000 Spanier (83% davon Frauen) derzeit unentgeltlich die Pflege eines Familienangehörigen übernommen haben. Bislang erhalten jedoch nur 6,5% davon finanzielle Unterstützung vonseiten des Staates.

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