Madrids Bistum schützte Kinderschänder-Priester


Gerichtsentscheidung mit Präzedenz-Charakter

Der Oberste Gerichtshof hat jetzt ein Urteil des Madrider Landesgerichts bestätigt, mit dem der 74-jährige Priester Rafael S.N. wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen im Oktober 2006 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war.

Madrid – In dem Urteil wurde das Madrider Bistum außerdem als ziviler Haftungsschuldner angesehen und dazu verdonnert, dem Opfer ein Entschädigungsgeld in Höhe von 30.000 Euro zu zahlen.

Rafael S.N., der das Urteil anerkannte, hatte das Kind im Jahr 2000 in dessen elterlicher Wohnung und im Pfarramt, in dem er das Priesteramt ausübte  sexuell missbraucht. Das Bistum wollte das Urteil nicht anerkennen und erhob Revisionsklage.

Der Oberste Gerichtshof hat diese Klage jetzt jedoch abgelehnt. In der Begründung heißt es, das Bistum hätte das Verhalten des Priesters, der einen Minderjährigen unter anderem im Pfarramt selbst missbraucht hatte, kontrollieren müssen. Diese Entscheidung ist rechtskräftig und beendet diesen Fall fünf Jahre nachdem der Pfarrer wegen Päderastie angeklagt wurde.

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