Für viele gibt es keine Waisenrente – der gewaltätige Vater behält das Sorgerecht
In den letzten drei Jahren verloren in Spanien 122 Kinder ihre Mütter, acht von ihnen auf den Kanaren.
Der gewaltsame Tod der Mutter hat nicht nur emotionale Konsequenzen für Kinder, sondern auch die praktischen Aspekte des Lebens gestalten sich oft traumatisch. Oft werden die Waisen von den Großeltern oder anderen Familienangehörigen aufgenommen, die jedoch allzu oft weder über genug Platz noch über die finanziellen Mittel verfügen, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Und falls die getötete Mutter nicht genug in die Rentenkasse eingezahlt hatte, haben diese Kinder nicht einmal ein Anrecht auf Waisenrente.
Der gewalttätige Vater dagegen behält das Sorgerecht, auch wenn er inhaftiert oder polizeilich gesucht wird. Wollen die Familienangehörigen das Kind adoptieren, so fehlt ihnen meist das Geld, um die jahrelangen Prozess um das Sorgerecht durchzustehen. So kommt es nicht selten vor, dass die Kinder eines Tages wieder mit dem Mörder ihrer Mutter zusammenleben müssen, nachdem dieser die Strafe für seine Tat verbüßt hat.
Seit Langem schon wird gefordert, die Waisen häuslicher Gewalt den Opfern terroristischer Gewalttaten gleichzustellen und sie von der Zahlung von Erbschaftssteuer und Studiengebühren freizustellen. Ein Gesetzentwurf, der Frauenmördern das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entzieht, wurde dem Spanischen Kongress bereits vor geraumer Zeit vorgelegt, dort aber bisher nicht bearbeitet.
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