Masken und desinfizierende Teppiche

Ein Passagier mit Maske auf dem Flughafen in Valencia Foto: EFE

Ein Passagier mit Maske auf dem Flughafen in Valencia Foto: EFE

EASA schreibt Schutzmasken, Abstand und verstärkte Hygiene in Flughäfen und Fliegern vor, doch müssen keine Sitze frei bleiben

Kanarische Inseln/Brüssel – Im Auftrag der EU-Kommission hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Richtlinien für die Abwicklung des Flugverkehrs ausgearbeitet und veröffentlicht. Demzufolge sollen nur noch Passagiere, Besatzungen und Flughafenpersonal Zugang zu den Flughäfen haben. Das Papier sieht das Tragen von Schutzmasken während der gesamten Reise und deren Wechsel alle vier Stunden vor sowie erhöhte Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen. Es wird empfohlen, wann immer möglich, einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das Freihalten von Sitzen wird jedoch nicht gefordert. Das Protokoll von EASA und ECDC verweist hier auf die hohe Effektivität des HEPA-Filtersystems, empfiehlt jedoch, den Luftstrom nicht länger als eine halbe Stunde lang zu stoppen und deswegen die Phase des Ein- und Aussteigens so zügig wie möglich durchzuführen. An Bord sollen nur verpackte Nahrungsmittel serviert werden.
Auf den Flughäfen soll das gesamte Personal, das im Kontakt mit den Passagieren steht, wie Sicherheitsleute, Reinigungskräfte und die Helfer der Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, Schutzmasken, Handschuhe und Uniformen tragen, die täglich gewechselt werden müssen. Die Schalter für die Flugabfertigung und die Sicherheitskontrolle sind mit Scheiben zu versehen.
Reisende sind verpflichtet, Masken mitzuführen und sie im Start- und Zielflughafen sowie während des Fluges zu tragen und gegebenenfalls alle vier Stunden auszutauschen. Die EASA empfiehlt den Flughafenbetreibern und Airlines dennoch, ebenfalls genügend Masken vorrätig zuhalten und Spender aufzustellen.
Im Fall, dass jemand, der Symptome zeigt, die zu der Coronavirus-Erkrankung passen, niesen oder husten muss, ist daraufhin die Maske auszutauschen. Für die sichere Entsorgung der Masken sollen Abfallbehälter, die kontaktlos bedient werden können, aufgestellt und Einwegtüten bereitgehalten werden, in welche die Masken vor dem Wegwerfen hineingesteckt werden.
Die EASA empfiehlt, am Ende des Korridors, der zum Flugzeug führt, Desinfektionsmittelspender aufzustellen, damit sich die Passagiere die Hände reinigen können, und vor dem Eingang zum Flugzeug einen mit Desinfektionsmittel getränkten Teppich auszulegen.
In den Flughäfen soll alles, was häufig angefasst wird, – Türgriffe, Geländer, Schaltknöpfe, Gepäckwannen der Sicherheitskontrolle etc. – regelmäßig desinfiziert und gereinigt werden. Außerdem soll für eine ausreichende Ventilation, vorzugsweise mit Frischluft, gesorgt werden. Da der Zutritt zum Flughafen auf Passagiere und Flughafenpersonal beschränkt ist, muss für Reisende, die auf Begleitung angewiesen sind, ein Begegnungsbereich abseits der Besucherströme ausgewiesen werden.
Fieber wird nur gemessen, wenn die Behörden vor Ort es vorschreiben. Dann soll die Messung vor der Abfertigung, Gepäckaufgabe und Sicherheitskontrolle stattfinden. Die Flughäfen müssen abgeteilte Kabinen haben, um Verdachtsfälle isolieren zu können. Wer auf einem Formular, das von den Passagieren auszufüllen ist, falsche Angaben zu seiner Gesundheit macht oder Symptome aufweist, kann nicht mitfliegen.

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