Mehr Befugnisse für private Wachleute


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Parteien und Gewerkschaften kritisieren Gesetzentwurf zur privaten Sicherheit

Wenn der Entwurf für ein neues Gesetz zur privaten Sicherheit, der zurzeit dem Parlament zur Beratung vorliegt, verabschiedet wird, erhalten die Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste deutlich mehr Befugnisse als bisher. Befugnisse, die bis dato Polizeibeamten vorbehalten waren.

Madrid – Die vorgeschlagene Regelung führt verschiedene Veränderungen gegenüber der bestehenden Gesetzgebung ein.

Dürfen private Wachleute bisher nur innerhalb geschlossener Privatgelände und -räumlichkeiten aktiv werden, sollen sie nun auch im öffentlichen Raum rund um das zu schützende Objekt agieren dürfen, also auf der Straße, in Fußgängerzonen und bei Sport- und Kulturveranstaltungen auf öffentlichen Anlagen und Plätzen.

Auch sollen sie künftig in Gefängnissen und Internierungszentren für Einwanderer ohne Papiere eingesetzt sowie bei verschiedenen Sicherheitsaufgaben der Polizei ergänzend tätig werden können. Finden Übergriffe auf privates Wachpersonal statt, während sich dieses gemeinsam mit Polizeikräften im koordinierten Einsatz befindet, sollen diese ebenso geahndet werden wie Übergriffe auf Polizeibeamte. Private Wachleute sollen nach der angestrebten Regelung auch die Befugnis erhalten, Personen, die in ihrem Verantwortungsbereich Straftaten begehen, festzunehmen, zu identifizieren und zu durchsuchen.

Der Austausch von Daten zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten soll ebenfalls erlaubt und der direkte Zugriff zwecks Überprüfung von Daten in Echtzeit ermöglicht werden. Konnten bisher nur Spanier und Ausländer, die die spanische Staatsbürgerschaft haben, als Sicherheitsleute angestellt werden, so sollen in Zukunft auch Ausländer, mit deren Heimatländern in dieser Hinsicht ein Abkommen auf Gegenseitigkeit besteht, im privaten Wachdienst arbeiten dürfen.

„Billige Polizisten“ schaffen

Verschiedene Oppositionsparteien kritisieren den Gesetzentwurf. Der Sozialist Antonio Trevín sieht darin den Versuch, die öffentliche Sicherheit zu privatisieren und daraus ein Geschäft zu machen. Die privaten Sicherheitsdienste würden nicht mehr als der Polizei untergeordnet betrachtet, sondern als Ergänzung der öffentlichen Sicherheit. Auch Ricardo Sixto von der linken Izquierda Plural erkennt in der neuen Regelung eine klare Tendenz zur Privatisierung der Sicherheit.

Deutliche Kritik kommt auch vonseiten der Gewerkschaften und Berufsverbände. Die Vereinte Polizeigewerkschaft SUP kritisiert, dass die öffentliche Sicherheit in den Dienst der privaten Unternehmen gestellt wird, welche sie zu einem Geschäft machen. Die Vereinte Berufsgenossenschaft der Guardia Civil-Beamten, AUGC, ist ganz und gar gegen das neue Gesetz. Auch sie befürchtet eine Privatisierung durch die Hintertür und den Versuch „billige Polizisten“ zu schaffen.

Der Verband der Sicherheitsdienstleister APROSER hat sich laut ihrem Generalsekretär Eduardo Corbas bei der Idee, Sicherheitsleute in Fußgängerzonen patrouillieren zu lassen, von einem Modell der schwedischen Städte Malmö und Göteborg inspirieren lassen. Sowohl er als auch das Innenministerium erkennen an, dass de facto auch heute schon privates Sicherheitspersonal in den Fussgängerzonen präsent ist. Das neue Gesetz gebe dieser Praxis, die bisher keine Probleme verursacht habe, nur den rechtlichen Rahmen.

In Spanien gibt es zurzeit 1.490 Sicherheitsunternehmen mit insgesamt 82.150 Wachleuten. 22% von ihnen sind mit Schusswaffen ausgestattet. Im vergangenen Jahr erzielte die Branche einen Umsatz von drei Milliarden Euro, rund 20% weniger als noch 2008. Das geplante Gesetz würde zweifellos die Umsätze der Sicherheitsfirmen wieder wachsen lassen.

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