Am 28. Dezember verabschiedete der Ministerrat den Beschluss, den gesetzlichen Mindestlohn in Spanien 2008 auf 600 Euro zu erhöhen. Das bedeutet im Vergleich zu 2007 einen Anstieg von 5,15%, teilte das Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten mit.
Madrid – In einer Pressemitteilung hieß es weiter, dass Angestellte, die in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis stehen und nicht über 120 Tage im Jahr für ein und dasselbe Unternehmen arbeiten, mindestens 28,42 Euro pro Arbeitstag verdienen müssen. Für Hausangestellte wurde außerdem eine Mindeststundenlohn von 4,70 Euro festgelegt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]