„Modell 720“ könnte vor Gericht kommen


EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet

Die EU-Kommission hat wegen der Deklaration des Auslandsvermögens der spanischen Steuerzahler (Modelo 720) ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Im Jahr 2012 hatte die Regierung zwei bis heute stark umstrittene und polemische Maßnahmen im Kampf gegen die Steuerhinterziehung beschlossen: Die Steueramnestie, in deren Rahmen Steuersünder durch sehr günstige Bedingungen zur Offenlegung von Schwarzgeld ermuntert werden sollten, und die Anzeigepflicht von Auslandsvermögen im Wert von mehr als 50.000 Euro bis 30. März 2013. Seitdem müssen Veränderungen von über 20.000 Euro einmal im Jahr deklariert werden. 

Von Anfang an sorgten insbesondere die Unverjährbarkeit von nicht angegebener, vom Fiskus aufgedeckter Aktiva im Ausland und unverhältnismäßig hohe Strafen bis zu 150% der Summe – plus Steuernachzahlung und Verzugszinsen – für Polemik. 

Zu den Ersten, die wegen der versäumten Deklarierung vom Fiskus abgestraft wurden, gehörte ein Rentner aus Granada, der für sein ein Jahr zu spät angegebenes Auslandsvermögen von über 250.000 Euro auf einmal knapp 440.000 Euro an das Finanzamt zahlen sollte. Der Anwalt des Betroffenen, Javier Salinas Ullastres, andere Steueranwälte, wie Alejandro Campo von der Kanzlei DMS Consulting, Mallorca, und Esaú Alarcón vom Spanischen Steuerberaterverband „Aedaf“ klagten daraufhin in Brüssel gegen die Unverjährbarkeit der Deklarationspflicht und die Unverhältnismäßigkeit der Sanktionen. 

Nach intensiver Prüfung hat die EU-Kommission nun Ende November ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet und der Regierung zur Stellungnahme eine Frist von zwei Monaten gesetzt. Gegenstand der Klage ist allgemein das Modell 720, im Einzelnen die Unverjährbarkeit und die Unverhältnismäßigkeit.

Kurz nach Bekanntgabe der Einleitung dieses notwendigen Vorverfahrens wurde aus dem Finanzministerium erklärt, das Mahnschreiben und die Stellungnahme aus Brüssel ausführlich und detailliert untersuchen zu wollen. Weiterhin wurde hervorgehoben, dass die mit der Deklaration für Auslandsvermögen verfolgte Absicht sehr wohl mit EU-Recht vereinbar sei.   

[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

About Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.