Mojo darf wieder ins Handgepäck


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Der Sicherheitsausschuss der spanischen Zivilluftfahrt zieht eine Änderung der diesbezüglichen Normative in Betracht

Fluggäste dürfen beliebte Souvenirs aus der kanarischen Gastronomie wie Mojo-Saucen, bestimmte Süßspeisen, Käse und Honig demnächst wieder im Handgepäck mit sich führen.

So hat es der Sicherheitsausschuss der spanischen Zivilluftfahrtbehörde AENA auf Anregung des spanischen Justizministers Juan Fernando López Aguilar beschlossen.

Ausnahmeregelung für die Balearen sorgte für Unmut

auf den Kanaren

Noch bevor am 6. November 2006 die verschärften Sicherheitsvorkehrungen für Flugreisen in Kraft traten, die den Inhalt des Handgepäcks von Flugreisenden innerhalb der EU betreffen, wurde von AENA bereits eine Ausnahme festgelegt: Die bekannten gastronomischen Souvenirs von den Balearen, die gefüllten Ensaimadas und die Sobrasada dürfen trotz der neuen Regelung weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden.

Diese Maßnahme verärgerte die Hersteller kanarischer Produkte wie Mojos, Ziegenkäse und Süßspeisen, die an den Flughäfen verkauft werden. Sie fühlten sich diskriminiert, ließen sie verlauten und forderten umgehend eine Ausnahme auch für die kanarischen Produkte. Schließlich kaufen viele der knapp 12 Millionen Touristen, die jedes Jahr die Kanaren besuchen, in den Geschäften am Flughafen nach dem Einchecken noch Mitbringsel ein. 

Die neue Ausnahmeregelung ist noch nicht in Kraft getreten, da noch entsprechende Anweisungen von AENA erfolgen müssen. Wie aus dem spanischen Justizministerium verlautete, wird dies jedoch in Kürze erledigt sein und die Neuregelung offiziell werden.

Plastiktüten-Zwang bleibt bestehen

Auf der Liste der im Handgepäck künftig wieder erlaubten Produkte sollen unbestätigten Angaben zufolge die berühmten kanarischen Mojo-Saucen, Quesadillas (Spezialität aus El Hierro), Almogrote (Spezialität aus La Gomera), Honig und aus Honig hergestellte Produkte wie Bienmesabe stehen. Allerdings müssen auch diese Produkte in den vorgeschriebenen wieder verschließbaren Plastiktüten mit einem maximalen Fassungsvermögen von maximal einem Liter verpackt sein.

Seit 6. November 2006 dürfen auf Flugreisen innerhalb der Europäischen Union im Handgepäck Flüssigkeiten, Cremes und Lotionen nur noch äußerst eingeschränkt mitgeführt werden. Maximal 100 ml Flüssigkeit sind erlaubt. Von der Regelung ausgenommen sind bislang nur Babynahrung, Medikamente und Diabetikerkost. Ebenfalls ausgenommen sind Duty-free-Einkäufe nach der Sicherheitskontrolle.

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