Moratorium für neue EU-Mitglieder


Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien dürfen erst in zwei Jahren nach Spanien kommen

Spanien will vorerst seine Grenzen für Bürger aus Bulgarien und Rumänien geschlossen halten, beides Länder, die ab dem Jahreswechsel neue Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sein werden.

Madrid – Dieser Ausschluss gilt zumindest, was den Arbeitsmarkt betrifft. Nach einem Abkommen, das die spanische Regierung am 31. Oktober vereinbarte, wird dieses Moratorium voraussichtlich zwei Jahre dauern. Damit soll verhindert werden, dass der spanische Arbeitsmarkt von so genannten Billigarbeitskräften überschwemmt wird. Nach dem Beitrittsabkommen, das die EU mit diesen Ländern ausgehandelt hat, ist eine Übergangszeit von sieben Jahren für den freien Fluss von Arbeitskräften vorgesehen. Jedem EU-Land steht es jedoch frei diese Frist auf null, zwei oder fünf Jahre zu verkürzen. Arbeitsminister Jesús Caldera erklärte in diesem Zusammenhang, dass über die Dauer der Zuzugsbeschränkung noch nicht das letzte Wort gesprochen sei.

Spanien knüpft damit an eine Tradition an, denn bereits 2004 bei der so genannten EU-Osterweiterung war ein zweijähriges Moratorium für die Bürgerinnen und Bürger aus den neuen Beitrittsländern verhängt worden.

In Spanien leben derzeit offiziell über 500.000 Rumänen und 100.000 Bulgaren. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass weit über 200.000 Rumänen sich illegal im Land befinden. Nach den Marokkanern und Ecuadorianern stellen die Rumänen inzwischen die drittgrößte Ausländergruppe in Spanien.

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