35-jährige Mutter von drei Kindern von Ex-Partner auf offener Straße erstochen
Am 22. Oktober erschütterte ein schrecklicher Mord Santa Cruz und die gesamte Insel. Ein 36-jähriger Mann hatte auf offener Straße seine Ex-Partnerin mit mehreren Messerstichen getötet.
Iris Francés Luis (35) ist das zweite Todesopfer infolge häuslicher Gewalt auf den Kanaren im Laufe dieses Jahres.
Tragischerweise hatte das Opfer mehrfach Anzeige gegen den Angreifer erstattet, die jedoch von den zuständigen Stellen nicht ernst genug genommen wurden. Zuletzt hatte die Frau zwei Wochen vor ihrem Tod versucht, ein Annäherungsverbot für ihren Ex-Partner zu erwirken, von dem sie sich eingeschüchtert und bedroht fühlte. Der Antrag wurde allerdings abgewiesen. Dabei hatte Iris bereits zuvor mehrere Male Anzeigen gegen Carlos Gaspar erstattet. Einmal auch wegen eines tätlichen Angriffs.
Obwohl Iris ihrem mutmaßlichen Mörder als Vater der drei gemeinsamen Kinder nach der Trennung vor zwei Jahren nie das Besuchsrecht verweigerte und ihm sogar gestattete, die Kinder in den Ferien mit auf seine Heimatinsel El Hierro zu nehmen, hörten die Provokationen und Einschüchterungsversuche vonseiten ihres Ex-Partners nicht auf.
Iris arbeitete in einem Supermarkt an der Hauptstraße La Cuesta-Taco, und Carlos an einer nur wenige Gehminuten davon entfernt gelegenen Tankstelle als Tankwart. Hätte das Gericht ein Annäherungsverbot verhängt, hätte Carlos vermutlich seinen Job verloren. Nun ist ein Leben ausgelöscht und viele weitere zerstört. Die zehnjährige Tochter und die fünfjährigen Zwillingsbrüder, Kinder von Iris und Carlos, bleiben vorerst in der Obhut der Großeltern mütterlicherseits.
Die Familie des Opfers fragt sich, wie Gericht und Sicherheitskräfte, die immer wieder um Hilfe gebeten wurden, nicht verhindern konnten, dass Iris sterben muss. Es sei eindeutig gewesen, dass Carlos Gaspar, ein korpulenter Mann, der früher einmal Ringkämpfer war, äußerst eifersüchtig und kontrollsüchtig gegenüber Iris gewesen sei.
Nach der Trennung hatte er den Zweitschlüssel von Iris’ Wagen nicht herausgeben wollen. Am 22. Oktober war Iris nach der Arbeit nach Hause gefahren und hatte das Auto unweit der Wohnung ihrer Eltern, wo sie mit ihren drei Kindern wohnte, auf der Straße geparkt. Als unvermittelt mehrmals die Hupe ihres Autos erklang, wunderte sie sich und ging hinunter auf die Straße. Dort wartete Carlos Gaspar auf sie und stach mit einem Küchenmesser auf sie ein. Der Angriff ereignete sich direkt vor einer Bar und wurde von mehreren Augenzeugen mit Schrecken verfolgt. Einige davon versuchten, durch das Werfen von Gegenständen den sichtlich in Rage geratenen Mann davon abzuhalten, weiter auf sein Opfer einzustechen. Auch die hinzugeeilte Mutter des Opfers erlitt Schnittwunden, weil sie versuchte, ihrer Tochter zu helfen. Iris brach nach der Messerattacke vor der Bar auf offener Straße zusammen. Die herbeigerufenen Rettungskräfte konnten nur noch den Tod der jungen Frau feststellen.
Der mutmaßliche Mörder wurde unterdessen von Beamten der Ortspolizei, wenige Straßen vom Tatort entfernt, gestellt. Seine Kleidung und seine Hände waren blutverschmiert. Zunächst versuchte er, die Tat zu leugnen und behauptete, er habe sich bei einem Einbruch in ein Auto an Glasscherben geschnitten. Doch er widersetzte sich der Festnahme nicht. Die Tatwaffe hatte er ins Gelände geworfen, wo sie die Ermittler wenig später fanden.
Der Tod von Iris hat eine Welle der Empörung auf der Insel ausgelöst. Nicht nur wegen der Brutalität und Skrupellosigkeit, mit der die Frau getötet wurde, sondern vor allem auch, weil das Opfer mehrfach die Behörden um Hilfe ersucht hatte und ihr diese verwehrt wurde. Hinzu kommt, dass erwiesen ist, wie die Frau den Behörden ihre Angst um ihr Leben deutlich gemacht hatte.
Der Oberste Kanarische Gerichtshof (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) veröffentlichte am 27.10. eine Stellungnahme mit den Gründen für die Ablehnung des Annäherungsverbots durch das Gericht. Demnach hatte Iris Francés Luis insgesamt drei Anzeigen gegen Carlos Gaspar erstattet. Zwei davon wurden aufgrund fehlender Beweismittel zu den Akten gelegt. Bei der dritten Anzeige ging es darum, dass Carlos Gaspar den Ersatzschlüssel des Autos nicht zurückgegeben hatte. Laut dem Gericht sei diese Rückgabe jedoch erfolgt.
Da die Arbeitsstelle des Beschuldigten unweit der des vermeintlichen Opfers gelegen habe, hätte das Gericht sich gegen ein Annäherungsverbot entschieden, um die Arbeitsstelle von Carlos Gaspar und folglich die Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder nicht zu gefährden. Die Frau hätte außerdem das Angebot abgelehnt, in ein Frauenhaus zu ziehen, heißt es in der Mitteilung des Gerichtshofs.
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