Aus dem Blog von Rechtsanwalt Dr. Armin Reichmann
Als ich vor einigen Wochen routinemäßig meine Kontoauszüge durchblätterte, fiel mir eine Lastschrift über 4,80 € auf.
Ich konnte dem danebenstehenden Text nur entnehmen, dass es sich um eine Versicherung handelte, also sicherlich keine betrügerische Abbuchung, Misstrauen war also nicht am Platze.
Ich habe dann aber weiter nachgeschaut und festgestellt, dass dieser Betrag schon seit Jahren alle drei Monate abgebucht wird, den Namen der Versicherung hatte ich noch nie gehört. Da mir das Ganze doch etwas merkwürdig vorkam, setzte ich mich mit der Versicherung in Verbindung und fragte nach. Dabei kam folgendes heraus: Vor vielen Jahren hatte ich eine Kamera gekauft und mir von dem Verkäufer eine Versicherung aufschwatzen lassen, mit den Argumenten wie immer: Schutz vor Verlust und Beschädigung, weil: Man hat sie immer auf Reisen dabei und sowieso geringe Kosten. Die regelmäßigen Zahlungen waren also völlig korrekt, das klang erst mal beruhigend, aber: Die Kamera gibt es seit Jahren nicht mehr, weil völlig veraltet, ich habe längst eine neue.
Lastschrift und automatische Vertragsverlängerung meiden
Ich erzähle diese banale Geschichte natürlich zum einen, um mir selbst klarzumachen, wie nachlässig ich in dieser Angelegenheit war, zum anderen aber auch, um hier in meinem blog auf die zwei größten Geißeln im Umgang mit Banken und Versicherungen hinzuweisen: Lastschrift und automatische Verlängerung von Verträgen. Beides sollte man, vor allem in der Kombination, tunlichst meiden.
Aber die Gegner sind furchtlos und geschickt. „Schnell und bequem“, „einfach und sicher“, da werden einige Plattitüden verbraucht, um den unwilligen Verbraucher dazu zu bewegen, einer Lastschrift zuzustimmen, dabei ist das eigentlich ein starkes Stück, immerhin erlauben Sie einem Dritten, einfach auf Ihr Konto zuzugreifen.
Nun mag das bei Banken und Versicherungen und üblicherweise verlässlichen Vertragspartnern noch angehen, aber erst in der Kombination mit einem anderen Trick entfaltet sich hier die nachteilige Wirkung, nämlich durch die gerade bei Versicherungsverträgen (aber auch Wartungsverträgen) übliche Klausel, dass sich die Laufzeit „automatisch“ um ein Jahr verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Freibrief zur Selbstbedienung
Wer also diesen beiden Bedingungen zustimmt, hat seinem Vertragspartner eine fantastische Geldquelle eröffnet, der sich ungefragt an Ihrem Konto bedienen kann und das auch noch zeitlich unbeschränkt, na, wer würde sich das nicht für sich selbst wünschen? Änderung der Lebensverhältnisse, Wegfall des versicherten Gegenstandes, neues Haus oder Wohnung, neues Auto, danach wird Sie keiner fragen, es wird einfach nur gnadenlos abgebucht.
Es lohnt sich also durchaus, es mir nachzutun und einmal die Kontoauszüge der letzten Monate auf alle Lastschriften zu durchsuchen. Ist alles sinnvoll? Auch aus heutiger Sicht noch zutreffend? Wie sind die Kündigungsfristen?
Dabei wäre alles doch viel einfacher, wenn man Lastschriften und automatische Verlängerung von Verträgen ablehnen würde: Dann erhält man jedes Jahr eine Rechnung und wird automatisch gezwungen diese, auf die Richtigkeit zu prüfen, und vor allem behält man den Überblick über die abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse, das ist die deutlich bessere Variante.
Dr. Armin Reichmann
Rechtsanwalt / Abogado
Palma de Mallorca
Tel. 971 91 50 40
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