Nachtleben: Zaghafte Öffnung

Für Nachtlokale und Diskotheken gelten weiterhin einige Beschränkungen. Foto: EFE

Für Nachtlokale und Diskotheken gelten weiterhin einige Beschränkungen. Foto: EFE

Auf fünf Inseln können Diskotheken den Betrieb wieder aufnehmen – mit halber Auslastung, ohne Tanz und mit Registrierung

Kanarische Inseln – Nach über zehn Monaten zwangsweiser Schließung haben am 18. Juni Diskotheken und Nachtlokale auf einigen Inseln wieder öffnen können.

Nur auf jenen Inseln, auf denen die Warnstufe 1 gilt, darf das Nachtleben wieder stattfinden. Das sind zurzeit Gran Canaria und Fuerteventura sowie La Gomera, La Palma und El Hierro. Die Inseln Teneriffa und Lanzarote sind davon noch ausgenommen.

Für die Diskotheken, Bars, Pubs und Nachtlokale, die sich entschließen zu öffnen – für etliche von ihnen, die sich beispielsweise in Tourismusgebieten befinden, lohnt sich der Betrieb noch nicht – gilt es, verschiedene Einschränkungen zu befolgen. Der Einlass von Gästen darf nur bis zu 50% der Kapazität erfolgen, und die Nachtschwärmer müssen für eine mögliche Nachverfolgung von Ansteckungsketten registriert werden. Die Tanzflächen müssen abgesperrt oder mit Tischen zugestellt werden. Speisen und Getränke dürfen ausschließlich am Tisch sitzend konsumiert werden, und die Maske kann auch nur zu diesem Zweck abgesetzt werden.
Die Tische dürfen im Freien nur mit bis zu maximal zehn Personen besetzt werden und in den Innenräumen mit bis zu vier. Es sind Abstände von zwei Metern einzuhalten, und die Räume müssen aktiv belüftet werden. Nachts um 2.00 Uhr endet das Vergnügen und die Lokale sind verpflichtet, zu schließen.

Lockerungen gibt es auch noch im Bereich der Kultur-, Bildungs- und sonstigen Veranstaltungen unter 750 Teilnehmern. Diese Events dürfen auf allen Inseln, für welche die Warnstufen 1 oder 2 gelten, wieder abgehalten werden, ohne dass eine Genehmigung des Gesundheitsamts beantragt werden muss. Die Veranstalter sind jedoch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle sanitären Auflagen eingehalten werden und können widrigenfalls mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

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