Neue Regeln für den Alltag auf den Inseln

Die Vorschriften an den Stränden sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Allgemein gilt die zwischenmenschliche Abstandsregel und ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Liegestühlen. Foto: EFE

Die Vorschriften an den Stränden sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Allgemein gilt die zwischenmenschliche Abstandsregel und ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Liegestühlen. Foto: EFE

Die kanarische Regierung verabschiedet eigene Corona-Regeln

Kanarische Inseln – Seit am 21. Juni der Alarmzustand in ganz Spanien beendet wurde, obliegt die weitere Regelung des öffentlichen Lebens, was Einschränkungen und Freiheiten betrifft, den autonomen Regionen. Die kanarische Regierung hat die neuen Verhaltensvorschriften, die bis auf Widerruf gelten, im regionalen Gesetzblatt BOC (Boletín Oficial de Canarias) am 20. Juni 2020 veröffentlicht.
Auch in der „neuen Normalität“ bleibt der vorgeschriebene zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 1,50 Meter bestehen, sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann.
Abgeschafft werden hingegen die Einschränkungen der Kapazität in Bars, Cafés und Restaurants, obschon der Abstand zwischen den Tischen weiterhin mindestens 1,50 Meter betragen muss. Herkömmliche Speisekarten dürfen nicht mehr angeboten werden und müssen durch Tafeln, QR-Codes oder andere alternative Mittel ersetzt werden. Für alle Gastronomiebetriebe gilt, dass Gäste am Eingang warten müssen, bis ihnen ein Tisch zugewiesen wird. Tische und Stühle sind nach jedem Gastwechsel gründlich zu desinfizieren.
In Hotels und anderen Urlaubsunterkünften muss die Hotelleitung die Nutzung der öffentlichen Bereiche insofern regeln bzw. einschränken, dass der Sicherheitsabstand zwischen den Gästen eingehalten werden kann.
Bei kulturellen Veranstaltungen in Kinos, Theatern oder anderen Einrichtungen muss bei der Platzwahl gewährleistet sein, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
In Geschäften gelten weiterhin die bisherigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, wie das Desinfizieren der Hände beim Betreten und eine festgelegte maximale Kundenzahl (75% der regulären Kapazität), die am Eingang jedes Geschäfts gut sichtbar ausgewiesen sein muss.

Vorschriften  für den  Gesundheitsschutz
Vorschriften für den Gesundheitsschutz

Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Schlechte Nachrichten für Nachtschwärmer: Clubs, Diskotheken und andere Nachtlokale dürfen lediglich ihre Bereiche im Freien, sprich Terrassen, für Gäste öffnen und dies nur für den Tischservice. Die Kapazität wird auf 75% beschränkt, und es gilt der vorgeschriebene Sicherheitsabstand sowie die Maskenpflicht, falls dieser nicht eingehalten werden kann. Die Öffnung von Innenräumen und Tanzflächen bleibt vorerst verboten.

Fiestas wird es wohl kaum geben

Auch Volksfeste, Straßenfeste und die berühmten „Romerías“, die folkloristischen Umzüge, werden dieses Jahr wohl ausfallen. Manche Stadtverwaltungen haben bereits alle diesbezüglichen Veranstaltungen bis Jahresende abgesagt. Im BOC vom 20.06.2020 wird darauf hingewiesen, dass „fiestas“ und „eventos populares“ erst wieder stattfinden werden, wenn die Regionalregierung dies angesichts der Entwicklung der Pandemie ausdrücklich genehmigt. Auch Schausteller müssen weiter warten und können ihre Fahrgeschäfte nicht in Betrieb nehmen.

Veranstaltungen bis zu 1.000 Teilnehmern im Freien gestattet

Veranstaltungen und Freizeitevents werden in geschlossenen Räumen für eine maximale Besucherzahl von 300 Personen, im Freien für maximal 1.000 Teilnehmer erlaubt. Voraussetzung ist jedoch in beiden Fällen eine Bestuhlung mit einem Mindestsitzabstand von 1,50 Meter oder das Tragen von Masken, wenn der Abstand geringer ist.

Strände und andere Badestellen

Für die Regulierung der Kapazitäten an Stränden, Naturschwimmbädern und anderen Badestellen, sowie die Gewährleistung der Hygienevorschriften und des Sicherheitsabstands sind die Gemeinden zuständig. Jede Stadtverwaltung ist befugt, die maximale Besucherzahl an den Stränden einzuschränken sowie konkrete Zugangsregeln und andere Vorschriften zu erlassen.

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