Seit 21. März gelten zum Teil neue Verkehrsregeln
Kanarische Inseln – Die Straßenverkehrsbehörde DGT hat die Vorschriften zur Verkehrssicherheit geändert. Autofahrer erhalten mit dem spanischen Punkteführerschein weiterhin maximal 15 Punkte, wobei bei Verstößen Punkte abgezogen werden. Die wichtigste Änderung bezieht sich auf das Nutzen von Handys während der Fahrt. Hierfür werden ab sofort nicht drei, sondern sechs Punkte abgezogen. Das Bußgeld beträgt nach wie vor 300 Euro, die Hälfte bei sofortiger Bezahlung. Wer unangeschnallt unterwegs ist, riskiert den Abzug von vier Punkten.
Dasselbe gilt für die Kindersitzpflicht. Das Bußgeld kann in diesem Fall nicht reduziert werden und beträgt 200 Euro.
Weiterhin wird das Halten oder Parken auf einem Radweg mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro bestraft.
Was das Überholen von Fahrrädern und Motorrädern betrifft, so ist ab sofort auf Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen vorgeschrieben, zur anderen Spur zum Überholen zu wechseln. Wenn es nur eine Fahrspur gibt, gilt immer noch der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern beim Überholmanöver.
Für Personen unter 18 Jahren, die mit Elektrorollern oder Scootern fahren, gilt jetzt eine Promillegrenze von 0,0.
Alle Infos gibt es auf www.dgt.es.