Neuer Honorarkonsul für Teneriffa


© WB

Büro in Puerto de la Cruz eröffnet

Ángel Hernández Hernández, neuer Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland, hat am 2. März sein Büro in der Urbanisation Jardines La Quintana in Puerto de la Cruz eröffnet. Das Wochenblatt traf ihn dort zu einem Gespräch.

Nach dem altersbedingten Ausscheiden von Honorarkonsul Ingo Pangels (das Wochenblatt berichtete) hat Teneriffa seit Februar einen neuen Honorarkonsul. Ángel Hernández Hernández hat am 2. März sein Büro in der Calle Guillermo Rahn Nr. 4 in der Urbanisation Jardines La Quintana in Puerto de la Cruz eröffnet. In den frisch renovierten Büroräumen werden alle deutschen Bürgerinnen und Bürger empfangen, die Unterstützung bei der Erledigung konsularischer Angelegenheiten benötigen.

Zu den Öffnungszeiten des Büros des Honorarkonsuls ist am Empfang Frau Purificación Hernández anzutreffen, die durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem ausgeschiedenen Honorarkonsul Ingo Pangels und zuvor im Konsulat in Santa Cruz ihrem neuen Chef als rechte Hand eine große Hilfe ist. 

Für den tatkräftigen neuen Honorarkonsul ist die Aufgabe hingegen neu. Dafür bringt er reiche Erfahrung aus vielen Bereichen mit, die für seine neue Tätigkeit von Nutzen sind. Er betreibt ein eigenes Steuerberatungsbüro, für das er im Laufe der Jahre immer mehr deutsche Kunden gewonnen hat. Er ist außerdem im Begriff, ein Jurastudium abzuschließen. 

Unmittelbar vor der Eröffnung des Honorarkonsulbüros in Puerto de la Cruz nahm sich Ángel Hernández Zeit für die Wochenblatt-Redaktion. Im Gespräch mit dem sympathischen und aufgeschlossenen Honorarkonsul wurde deutlich, mit wie viel Freude er diese ehrenamtliche Tätigkeit beginnt, die ihn in der Zukunft sicher vor die eine oder andere Herausforderung stellen wird.

Ángel Hernández wurde 1968 in Venezuela geboren. Seine Eltern – beide Canarios – waren emigriert, kehrten jedoch mit ihm und seiner ebenfalls in Venezuela geborenen Schwester nach Teneriffa zurück, als er vier Jahre alt war. Seine Kindheit und Jugend verbrachte er auf der Insel, wo er sich im Erwachsenenalter mit einem eigenen Steuerberatungsbüro eine Existenz aufbaute.

Die erste, bei einem so durch und durch spanischen Namen naheliegende Frage lautete, ob der neue Honorarkonsul denn überhaupt Deutsch spricht. Natürlich tut er das. „Ich hatte immer schon Interesse an Sprachen. Als ich im Alter von 17 Jahren einen Selbstlernkurs für Deutsch von meinem Großvater gefunden habe, begann ich die Spra­che zu lernen“, erzählt uns Ángel Hernández. Später, mit 21, habe er bei einem Arbeitsverhältnis im Tourismus weiter dazugelernt und mit Ende zwanzig zur Verbesserung seiner Sprachkenntnisse Privatunterricht genommen. Die darauffolgende langjährige Arbeit mit deutschen Kunden in seinem Steuerberatungsbüro habe schließlich zur Vertiefung seiner Deutschkenntnisse beigetragen.

Zum Amt des Honorarkonsuls kam Ángel Hernández mehr oder weniger wie die Jungfrau zum Kind. Schon vor etwa vier Jahren wurde mit der Suche nach einem Nachfolger für Ingo Pangels begonnen. Bekannte schlugen ihm vor, er solle sich um den Posten bewerben, und nach anfänglichem Zögern fand er zunehmend Gefallen an der Idee. Sehr wichtig sei ihm dabei gewesen, und davon habe er sich im Vorfeld vergewissert, dass keine Gefahr eines Interessenkonflikts wegen seiner Tätigkeit als Steuerberater bestehe. „Es folgten Gespräche mit Konsul Peter Schmid und dem damaligen Botschafter Reinhard Silberberg sowie dem jetzigen Botschafter Peter Tempel. Ich wurde aufgefordert, Zeugnisse etc. vorzulegen, und schließlich teilte man mir mit, dass ich für das Amt ausgewählt wurde“, berichtet uns Ángel Hernández.

Natürlich drehte sich die Unterhaltung auch um die Aufgaben, die ein Honorarkonsul erfüllen kann, und um die Dinge, für die er nicht zuständig ist.

Auf die Frage, was er als Hauptaufgabe eines Honorarkonsuls ansehe, erwidert er ohne zu zögern: „Den Menschen helfen.“ Darin sehe er die Hauptfunktion seines Amtes. So taucht auch die Frage nach den sogenannten Notfällen auf. Menschen, die durch Diebstahl oder ähnliche widrige Umstände in unmittelbare Not geraten sind, wird nach Rücksprache mit dem Konsulat Las Palmas geholfen. Das gilt allerdings nicht für solche Leute, die nach Teneriffa kom­men, ohne über die Mittel für ihren Lebensunterhalt zu verfügen, und die dann meinen, das Konsulat müsste ihnen aus der Klemme helfen.

Es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Honorarkonsul und seinen Befugnissen und dem Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria. So erklärt uns Ángel Hernández, er könne zwar beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften vornehmen, Passanträge an das Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria weiterleiten, Lebensbescheinigungen ausstellen und Fotokopien beglaubigen. Rat und Beistand in Notsituationen sowie Auskünfte verschiedener Art zählen ebenfalls zu den Aufgaben des Honorarkonsuls. Beurkundungen von Willenserklärungen und von eidesstattlichen Versicherungen, Durchführung von Vernehmungen und Anhörungen sowie Rechtshilfeersuchen sind allerdings nicht Aufgabe des Honorarkonsuls. Für diese und weitere Anträge muss die übergeordnete Auslandsvertretung, sprich das Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria kontaktiert werden.

Abchließend erklärte Ángel Hernández, dass er sich durch die über zwanzigjährige Zusammenarbeit mit Deutschen in der Lage fühle, die deutsche Mentalität und Denkweise zu verstehen und auch dadurch die deutschen Staatsangehörigen, die auf der Insel seine Hilfe benötigen, gut beraten zu können. Heiraten kann man bei Ángel Hernández nicht, und auch sein Testament kann man nicht bei ihm hinterlegen, aber sonst ist er gern bereit, schnell und unbürokratisch alle Angelegenheiten zu regeln, die in seine Kompetenz fallen. Der richtige Mann am richtigen Platz, dem wir viel Erfolg in seinem neuen Amt wünschen.

Öffnungszeiten des deutschen Honorarkonsuls auf Teneriffa

Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr (an Feiertagen geschlossen)

Urbanización Jardines La Quintana

Calle Guillermo Rahn 4, Locales 5-6

38400 Puerto de la Cruz

Tel. 922 248 820

Fax 922 151 555

puerto-de-la-cruz@hk-diplo.de

Das Konsulat Las Palmas de Gran Canaria ist für den Amtsbezirk Kanarische Inseln zuständig. Auf der Website www.spanien.diplo.de finden Sie alle wichtigen Informationen. 

Was ist eigentlich ein Honorarkonsul?

Das Auswärtige Amt definiert den Posten eines Honorarkonsuls folgendermaßen: 

„Honorarkonsuln sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig. Honorarkonsuln werden dort ernannt, wo die Einrichtung einer berufskonsularischen Vertretung zu aufwendig wäre, wegen der Größe des Amtsbezirks der zuständigen Auslandsvertretung und wegen der Zahl der ansässigen oder durchreisenden Deutschen aber eine örtliche Anlaufstelle sinnvoll ist. Gegenwärtig gibt es etwa 350 Honorarkonsuln. Es handelt sich um ehrenamtlich tätige Personen, die keineswegs deutsche Staatsbürger sein müssen, sondern oft Angehörige des Empfangsstaates sind. Aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Gastland haben sie gute Kontakte, sind mit den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut und können daher Deutschen in Not wertvolle Hilfe leisten. Die Honorarkonsuln sind nicht zu allen konsularischen Amtshandlungen befugt und auch nicht zu ständiger Anwesenheit verpflichtet.“

Es gab Zeiten, in denen hatte auch Teneriffa ein Berufskonsulat der Bundesrepublik Deutschland. An der Avenida Anaga in Santa Cruz de Tenerife stand diese Anlaufstelle deutschen Staatsbürgern viele Jahre zur Verfügung. 

Das Konsulat in Santa Cruz de Tenerife wurde aufgrund einer Entscheidung des Auswärtigen Amtes in Berlin am 31. August 2001 geschlossen. Die Maßnahme stieß damals auf der Insel auf große Kritik. Auch der damalige Cabildo-Präsident Ricardo Melchior mischte sich ein und äußerte sein Unverständnis über diese Sparmaßnahme. Unter anderem erschien diese unter Brücksichtigung der Tatsache, dass 70% der rund 70.000 deutschen Staatsbürger, die damals auf den Inseln lebten, in der Provinz Teneriffa zu Hause waren, unlogisch. 

 Die Aufgaben gingen nach der Schließung des Konsulats in Santa Cruz auf das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Las Palmas de Gran Canaria über.

Knapp zwei Jahre nach der Schließung des Konsulats auf Teneriffa fand die Amts­einsetzung von Ingo Pangels als Honorarkonsul auf Teneriffa statt.

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.