Neues Abfallgesetz verabschiedet

Spanien ist ein schwarzes Schaf, wenn es ums Recyceln geht. Das neue Gesetz soll die Recyclingquote erhöhen. Foto: pixabay

Spanien ist ein schwarzes Schaf, wenn es ums Recyceln geht. Das neue Gesetz soll die Recyclingquote erhöhen. Foto: pixabay

Spanien will den EU-Standards gerecht werden

Madrid – Der Kongress billigte ein neues Gesetz zur Verbesserung der Abfallentsorgung wegen drohender Sanktionen von der Europäischen Union. Das Abfallgesetz aus dem Jahr 2011 wurde überarbeitet, um den festgesetzten Zielen der Europäischen Union gerecht zu werden. Das neue Abfallgesetz wurde im Kongress mit einer Mehrheit von 182 Stimmen verabschiedet. Die konservative Partei PP hatte sich enthalten (88 Stimmen), und die ultrarechte Fraktion Vox, gemeinsam mit den katalanischen separatistischen Parteien ERC, PDeCAT und CUP, stimmten dagegen (70 Stimmen). Vor zehn Jahren hat die EU Recyclingziele für das Jahr 2020 festgesetzt: Alle Mitglieder sollten eine Recyclingquote von 50% für Siedlungsabfälle erreichen. Im vergangenen Jahr lag Spanien mit 36% weit darunter. Die EU hat sich für die Zukunft noch strengere Ziele gesetzt: 60% bis 2030 und 65% bis 2035. Um diese Ziele zu erreichen und die neuen europäischen Richtlinien über Abfälle in die spanische Gesetzgebung zu integrieren, wurde dieses neue Gesetz ausgearbeitet.

Mit dem neuen Abfallgesetz wird eine neue staatliche Steuer auf die Lagerung von Abfällen auf Deponien eingeführt. Bei Siedlungsabfällen sind es 40 Euro pro Tonne, die gezahlt werden müssen. Die Regierung schätzt, dass diese Steuer 654,2 Millionen Euro pro Jahr einbringen könnte. Eine weitere Steuer, die mit diesem Gesetz in Zusammenhang steht, ist die, welche auf die Einweg-Plastikverpackungen mit 0,45 Cent pro Kilogramm erhoben wird, und die nach Angaben der Regierung 723,9 Millionen Euro pro Jahr einbringen könnte.

Das ist jedoch noch nicht alles. Die Vermarktung bestimmter Einwegplastikutensilien wie Trinkhalme, Becher und Teller wird ebenfalls verboten. Gastronomielokale werden verpflichtet sein, den Kunden kostenlos Leitungswasser anzubieten. Kosmetika und Reinigungsmittel werden keine Microkunststoffe enthalten. Das Gesetz sieht ebenfalls die Förderung des offenen Verkaufs nach Gewicht in großen Einzelhandelsgeschäften vor und gibt den Gemeinden Rechtsschutz, wenn sie das Rauchen an Stränden verbieten möchten.

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