Die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch werden verlängert und eigene Kinder- und Jugendgerichte geschaffen
Madrid – Mit breiter Mehrheit wurde im spanischen Parlament ein neues Kinderschutzgesetz verabschiedet. Es wird als Pioniertat gehandelt, die Spanien international in eine Spitzenposition in Sachen Kinder- und Jugendrechte bringt. Man verspricht sich von diesem umfassenden Gesetz einen Paradigmenwechsel, der dem gleichkommt, was das Gesetz gegen Gewalt zwischen den Geschlechtern (ley de violencia de género) seinerzeit bewirkt hat. Dementsprechend stimmten über Parteigrenzen hinweg 268 Abgeordnete für das Gesetz. 57 Abgeordnete von Vox und PNV stimmten dagegen und weitere 16 von EH-Bildu, JuntsxCat, PDeCAT und Navarra Suma enthielten sich.
Nun muss das Gesetz noch den Senat passieren. Dort werden wahrscheinlich einige Änderungsanträge eingebracht, was dazu führt, dass noch ein zweites Mal im Abgeordnetenhaus abgestimmt werden muss. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, könnte das Gesetz dennoch schon im Juni alle erforderlichen Schritte durchlaufen haben und in Kraft treten.
Die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spielt sich im Verborgenen ab. Die Erfassung der diesbezüglichen Daten ist defizitär. 2019 wurden, der Datenlage des Innenministeriums zufolge, über 40.000 Straftaten gegen Kinder registriert. Bei nahezu der Hälfte aller angezeigten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung waren Kinder oder Jugendliche die Opfer. Doch dies ist nur die Spitze des Eisbergs, denn ein Großteil der Fälle kommt nicht zur Anzeige.
Das neue Gesetz hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewaltausübung zu schützen, von körperlichen Strafen über sexuelle Gewalt bis hin zum Mobbing in den sozialen Medien. Es sieht Maßnahmen für die Sensibilisierung für diese Themen, die Feststellung der Delikte und für den Schutz und die Entschädigung der Opfer vor. Und es soll die faktische Straflosigkeit schwerer Straftaten gegen Minderjährige beenden. Dazu gehört der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, dessen Verjährungsfristen deutlich verlängert werden.
Die Frist innerhalb derer ein Opfer diese Straftaten anzeigen kann, beginnt nach dem neuen Gesetz erst, wenn der Geschädigte das 35. Lebensjahr vollendet hat, statt wie bisher mit 18 Jahren. Das hat zur Folge, dass die Tat nicht vor dem 40. Lebensjahr des Opfers verjährt und in schweren Fällen sogar bis zum 55. Lebensjahr verfolgt werden kann.
Zudem werden Maßnahmen vorgeschrieben, welche verhindern sollen, dass ein Kind oder Jugendlicher durch unsensible Polizeiarbeit bzw. Verfahrensweisen vor Gericht zum zweiten Mal zum Opfer wird und sein Trauma nochmals durchleben muss.
Das Recht der Minderjährigen, informiert und gehört zu werden, wird gestärkt und die Schaffung spezialisierter Gerichte angeordnet.