Die Kanarenregierung hat den Vorschlag des Gesundheitsressorts zur Änderung der Apothekenverordnung verabschiedet.
Diese Verordnung, welche die Notdienste und Urlaubsvertretungen regelt, wird dahin gehend flexibilisiert, nicht mehr jede Apotheke reihum Nacht- und Wochenenddienst leisten zu lassen, sondern nur jene, die in der Nähe von medizinischen Notdiensten gelegen sind.
So wird einerseits gewährleistet, dass Patienten einen möglichst kurzen Weg vom Gesundheitszentrum zum Apotheker haben und nicht nachts auf der Suche nach der diensthabenden Apotheke durch entlegene Ortsteile irren müssen, andererseits kann die Organisation der Nacht- und Wochenenddienste so kosteneffizienter gestaltet werden. Die neue Verordnung gibt der Branche die Möglichkeit, die Versorgung nach dem tatsächlichen Bedarf zu organisieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]