„Nicht wieder gutzumachenden Schaden verhindern“


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Konservative erheben gegen Kataloniens Statuten beim Verfassungsgericht Einspruch

Am 31. Juli reichte die oppositionelle Volkspartei (PP) beim spanischen Verfassungsgericht ihr bereits angekündigtes Rechtsmittel gegen die neuen Statuten von Katalonien ein.

Madrid – Konkret beanstanden die Konservativen in ihrem 400 Seiten umfassenden Einspruch unter anderem die Einleitung des Gesetzes sowie die Artikel 114 und 223. Dem Einspruch wurde der Antrag beigelegt, die Bearbeitung vorrangig und dringend zu behandeln und möglichst noch vor den nächsten Parlamentswahlen zu einer Entscheidung zu kommen.

PP-Generalsekretär Àngel Acebes begründete die Dringlichkeit seiner Partei in der „großen Unsicherheit und Gespaltenheit“, die die Statuten in der Bevölkerung hervorgerufen haben. Mit einer schnellen Entscheidung könne das Verfassungsgericht dazu beitragen, „einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zu verhindern“.

Nach Ansicht der Konservativen stellen die neuen Statuten, für die sich bei einem Referendum am 18. Juni über 73% der Katalanen ausgesprochen haben, sozusagen eine „parallele Verfassung“ dar und werde wegen ihrer „schlechten juristischen Ausarbeitung zahlreiche Konflikte auslösen“.

Zu den wichtigsten Punkten, die die Konservativen für verfassungswidrig ansehen und somit beanstanden, gehört unter anderem, dass Katalonien eine „Nation“ sein soll, die privilegierte Behandlung der katalanischen Regionalsprache, dass es Rechte und Pflichten gibt, die für die Katalanen anders sind als für die übrigen Spanier sowie die Verteilung der Kompetenzen zwischen Katalonien und dem Staat.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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