Oberster Gerichtshof behält Oriol Junqueras in Haft

Protest in Straßburg: Toni Comín (M.) und Carles Puigdemont (2.v.r.) fordern vor ihrer ersten Sitzung als Abgeordnete im EU-Parlament die Freilassung von Oriol Junqueras, der durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes daran gehindert wird, sein Mandat als Europaabgeordneter wahrzunehmen. Foto: EFE

Der inhaftierte Separatistenführer kann nicht in das Europaparlament einziehen

Madrid/Brüssel – Am 9. Januar hat der Oberste Spanische Gerichtshof entschieden, dass Oriol Junqueras sein Mandat als Europaabgeordneter nicht antreten darf.
Nach seiner Wahl zum Europaabgeordneten hatte der EuGH im Juni entschieden, dass Junqueras politische Immunität genieße.
Der Parteivorsitzende von Esquerra Republicana de Catalunya (ERC) war dann im Oktober wegen seiner tragenden Rolle bei der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung im Jahr 2017 wegen Aufruhrs zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Am 19. Dezember bestätigte der EuGH die Immunität Junqueras und damit seinen Status als Europaabgeordneter. Er überließ es jedoch dem Obersten Gerichtshof Spaniens, die Reichweite dieser Immunität festzulegen.
Der Zentrale Wahlausschuss Spaniens (Junta Electoral Central, JEC) widerrief den Abgeordnetenstatus von Junqueras nach eingehender Prüfung Anfang Januar. Der Wahlausschuss stellte fest, dass nach Artikel 6.2 des Wahlgesetzes (LOREG) „Verurteilte mit rechtskräftigem Urteil und Freiheitsstrafe während der Dauer der Haft nicht gewählt“ werden könnten.
Nun hatte der Oberste Gerichtshof am 9. Januar die endgültige Entscheidung zu treffen, denn Junqueras war zum Europaabgeordneten gewählt worden, als er noch in Untersuchungshaft saß und noch nicht rechtskräftig verurteilt worden war. Die Richter erklärten, nicht in das rechtskräftige Procès-Urteil bzw. seine Vollstreckung eingreifen zu können. Umgehend wurde das Europaparlament darüber informiert, dass Oriol Junqueras sein Mandat nicht antreten dürfe.

Abgeordnetenstatut von Puigdemont und Comín bestätigt

Das Europaparlament befolgte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Dezember und hat den Abgeordnetenstatus von Carles Puigdemont und Toni Comín indirekt bestätigt.
Bei Ernennung eines neuen Europaabgeordneten werden intern per E-Mail Chauffeure, Informatiker, Concierges und andere Angestellte informiert. Für Puigdemont und Comín wurde Anfang Januar ein entsprechendes Rundschreiben entsendet, auf das sich die Zeitung El País berief.
Für Puigdemont und Comín ist der Weg in das Europaparlament somit geebnet, anders als im Fall von Junqueras.

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