Puigdemont sitzt weiter in Berlin fest


Carles Puigdemont in seinem Hotel im Berliner Exil. Foto: EFE

Das OLG Schleswig-Holstein muss endgültig über dessen Auslieferung entscheiden

Berlin – Das Auslieferungsverfahren des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont, der sich nach wie vor in Berlin befindet, zieht sich in die Länge. Zwar ist die gesetzlich auf 60 Tage festgelegte Entscheidungsfrist Ende Mai abgelaufen, doch ist noch keine Entscheidung in Sicht. Der Grund dafür sind die Meinungsverschiedenheiten zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein und dem Oberlandesgericht des Bundeslandes. Das Gesetz lässt in besonderen Fällen eine Erweiterung der Frist zu, eine Möglichkeit, von der die deutschen Behörden Gebrauch gemacht haben. Eurojust, die Einheit für justizielle Zusammenarbeit der Europäischen Union, ist bereits dementsprechend informiert worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein ist nun am Zuge und wird dieser Tage wahrscheinlich beantragen, Puigdemont wegen Rebellion oder Veruntreuung öffentlicher Gelder oder beidem nach Spanien ausliefern zu lassen, so wie es hierzulande gefordert wird. Dabei scheint die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe Spaniens für begründet zu halten, während das OLG Schleswig-Holstein die Rebellion ausschließt, weil es für das Gericht an der erforderlichen Gewalt gefehlt hat. Auch der Tatbestand der Veruntreuung öffentlicher Gelder seitens Puigdemonts wird stark angezweifelt. Gegenüber einer Tageszeitung bestätigte Nikolaos Gazeas, Experte in Auslieferungsrecht, nach deutschem Recht seien diese Delikte tatsächlich nicht gegeben. Bliebe noch der Vorwurf der Störung der öffentlichen Ordnung, doch den hält das OLG ebenfalls nicht für erfüllt. Und so wird nach Bearbeitung des erneuten Antrages der Staatsanwaltschaft sowie den Einlassungen der Anwälte von Puigdemont das OLG wohl zum dritten Mal, und nun endgültig, dessen Auslieferung ablehnen.

Dann bliebe Spanien nur noch, vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu ziehen.

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