Die Regionalregierung hat die Höchstgrenze zur Begleichung offenstehender Rechnungen der öffentlichen Verwaltung bei Privatunternehmen auf 25 Tage festgesetzt.
Bei einer zügigen Schuldbegleichung gehe es nicht nur um die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht sondern auch um verantwortungsvolles Handeln gegenüber dem Privatsektor, ließ die Regierung in einer Pressemitteilung verlauten. Um die gute Absicht auch in die Praxis umsetzen zu können, soll ein neues zentrales Register zur Erfassung aller offenen Rechnungen der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden. Die Prüf- und Überweisungsverfahren wurden bereits einer Kontrolle unterzogen und vereinfacht. Für den Fall, dass in Zukunft eine Behörde die festgelegte Zahlungsfrist überschreitet, sollen interne Verfahren für eine schnelle Überweisung sorgen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]