Online-Einkäufe werden günstiger


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Zollfreibetrag wird angehoben

Der Einkauf im Internet von den Kanarischen Inseln aus wird deutlich vereinfacht, indem der Freibetrag, bis zu dem keine Zollformalitäten anfallen, von 22 auf 150 Euro angehoben wird.

Der Einkauf im Internet von den Kanarischen Inseln aus wird deutlich vereinfacht, indem der Freibetrag, bis zu dem keine Zollformalitäten anfallen, von 22 auf 150 Euro angehoben wird. Bisher konnte man als auf den Kanaren ansässiger Kunde nie genau wissen, wie teuer und aufwendig der Einkauf werden würde, weil die Kosten für die Zollabwicklung durch eine Agentur oder die Post ungewiss waren und auch schon mal teurer ausfallen könnten als das Produkt selbst. 

Wie die kanarische Finanzministerin Rosa Dávila Mitte Februar im Parlament bekannt gab, werden Sendungen bis zu einem Einkaufswert von 150 Euro von Zollgebühren und -formalitäten freigestellt. Diese Änderung der Abgabenordnung des REF (Kanarische Wirtschafts- und Steuerverordnung) tritt in Kraft, sobald sie im staatlichen Amtsblatt BOE veröffentlicht ist. Mit dieser Maßnahme werde, so Dávila, ein Versprechen eingelöst, welches der Kanarenpräsident bei seinem Amtsantritt geleistet habe. Mehr als drei Millionen Online-Einkäufe jährlich werden auf diese Weise vereinfacht und von Mehrkosten befreit. Bis zu einem Wert von 150 Euro ist es nicht mehr Vorschrift, das „einheitliche Zolldokument DUA (Documento Único Aduanero) einzureichen. 

Diese Vereinfachung stellt einen wichtigen Schritt dar in dem Bemühen, Nachteile, welche den Bewohnern der Kanarischen Inseln durch deren Randlage in der EU auch im Onlinehandel entstehen, auszugleichen. 

Eine weitere Maßnahme in diesem Sinne ist der Ausbau der Internetanbindung ländlicher Gebiete. Die Kanarenregierung wird in diese Maßnahmen jährlich 8 Millionen Euro investieren, hinzu kommen 6 Millionen aus europäischen Förderfonds für den Ausbau der Breitband-Internetverbindungen. Dadurch sollen auch kanarische Unternehmen mehr als bisher vom Internethandel profitieren können.

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