Die Zeile „Zollfreibetrag wird auf 150 Euro angehoben“ ist insofern irreführend, als – auch nach dem Inhalt des Artikels – lediglich die Verpflichtung zur Einreichung des Dokuments DUA entfällt. Die Verpflichtung zur Entrichtung der IGIC bleibt aber bestehen, wie sich z.B. aus einem Artikel des Diario de Avisos vom 7.3.16 ergibt. In welcher Form das geschehen soll, ist bisher jedenfalls im Internet nicht zu erfahren.
Es ist zu befürchten, dass – wie in Spanien oft – eine Reform großartig angekündigt wird und dann im Detail auf der Strecke bleibt. Das ist bei der bereits in Kraft befindlichen vorletzten Reform des DUA der Fall: Das Verfahren ist äußerst kompliziert und funktioniert allenfalls mit elektronischer Unterschrift und Sendungsverfolgungsnummer. Außerdem ist auch hier Correos bei der Erhebung von Gebühren sehr erfinderisch.
Claus Meinhardt
San Miguel de Abona
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