Online-Wetten dürfen nicht mehr während der Jugendschutzzeit beworben werden


Online-Wettgesellschaften (auf dem Foto das Banner einer Gesellschaft während eines Fußballspiels in Deutschland) sollen in ihrer Fernseh- und Radiowerbung eingeschränkt werden. Foto: EFE

Finanzamt hat ein neues Gesetz ausgearbeitet

Madrid – Die Regierung plant, die Werbung von Wettunternehmen stärker zu regulieren. Das Finanzamt hat Ende Dezember den Entwurf eines Dekretes veröffentlicht, in dem den Online-Sportwetten Einschränkungen auferlegt werden. Die Norm verbietet diesen Unternehmen, während der Jugendschutzzeit – von acht bis neun Uhr morgens und von fünf bis acht Uhr abends – Fernsehwerbung zu schalten und grenzt das Marketing von Wetten bei Liveübertragungen im Fernsehen und im Radio ein.

Seit einiger Zeit überhäufen die Online-Werbungen zunehmend die Liveübertragungen von Fußballspielen oder sonstigen sportlichen Wettkämpfen. Der Boom begann konkret vor fünf Jahren, als neue Lizenzen vergeben wurden. Bereits 2015 unternahm das Finanzministerium den Versuch, per Gesetz der wachsenden Werbungsflut der Online-Wettgesellschaften Einhalt zu gebieten, doch aufgrund des Widerstandes dieses Sektors und auch, weil die Parteien sich nicht einig werden konnten, wurde der Entwurf zurückgezogen.

Die nun ausgearbeitete Neuregelung setzt einen Schwerpunkt auf den Kinder- und Jugendschutz. So soll verboten werden, dass in den Spots bekannte Personen oder Figuren, ob realer oder fiktiver Natur, auftreten. Auch sollen die Werbespots der Online-Wetthäuser nur außerhalb der Jugendschutzzeit – zwischen acht und neun Uhr morgens und zwischen fünf und acht Uhr abends – ausgestrahlt werden. Diese Begrenzung gilt auch für Lotterien und Ähnliches.

Das Kartellamt hat den Entwurf der neuen Norm bereits abgesegnet. Allerdings wünscht diese Institution, dass die Warnung „Spiele mit Verantwortung“ nicht nur in den letzten zwei Sekunden des Spots, sondern während der kompletten Dauer eingeblendet wird. Auch sollte nach Wunsch der Wettbewerbshüter die Warnung nicht nur bei jeder dritten Werbung im Radio, sondern bei jeder Werbung ausgestrahlt werden.

Auch plädiert das Kartellamt dafür, das Glücksspiel- und Wettverbot für Minderjährige während der kompletten Dauer der Werbung im Fernsehen und nach jeder Radiowerbung auszustrahlen.

In dem Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, die neue Praxis einzuschränken, welche die Einrichtung von Wettdepots prämiert.

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