Neuerdings können Personalausweise bei verschiedenen Auslandsvertretungen in Spanien beantragt werden – auch im Konsulat Las Palmas de Gran Canaria
Wie die Deutsche Botschaft in Madrid mitteilte, werden ab Januar 2013 ausgewählte deutsche Auslandsvertretungen die Dienste einer Personalausweisbehörde anbieten. Das bedeutet, dass Deutsche in Spanien an der für sie zuständigen Auslandsvertretung z.B. neue Personalausweise beantragen können. Sie können aber auch die elektronischen Zusatzfunktionen des Personalausweises aktivieren oder deaktivieren lassen oder ihre persönliche PIN ändern.
Bei der Inanspruchnahme dieses neuen Dienstes sollten folgende Besonderheiten beachtet werden:
Zuständigkeiten
Nicht jede Auslandsvertretung ist auch Personalausweisbehörde und mit der für Personalausweisangelegenheiten notwendigen Infrastruktur ausgestattet. Daher kann es sein, dass die Ihnen nächstgelegene Auslandsvertretung zwar wie bisher für die Ausstellung Ihres Passes zuständig ist, Sie sich für das Zusatzangebot Personalausweis jedoch an eine entferntere Auslandsvertretung wenden müssen. In Spanien werden die Botschaft Madrid, das Generalkonsulat Barcelona und die Konsulate Málaga, Las Palmas de Gran Canaria und Palma de Mallorca Personalausweisbehörden. Die Honorarkonsuln werden nicht zu Personalausweisbehörden, nehmen aber weiter Passanträge an.
Kosten
Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 58,80 Euro (Grundgebühr 28,80 Euro zuzüglich 30 Euro Auslandszuschlag). Die nachträgliche Aktivierung der elektronischen Zusatzfunktionen kostet z.B. 12 Euro (6 Euro Grundgebühr, 6 Euro Auslandszuschlag). Hinzu kommen ggf. Auslagen für die Zusendung.
Zuständigkeit von Personalausweisbehörden im In- und Ausland
Weiterhin können alle Deutschen unabhängig von ihrem Wohnsitz Anträge an jede Personalausweisbehörde im In- und Ausland stellen, wenn dafür ein „wichtiger Grund“ dargelegt wird (§ 8 Absatz 3 Personalausweisgesetz). So können sich im Notfall Deutsche mit Wohnsitz im Ausland weiterhin an jede inländische Personalausweisbehörde wenden. Ab Januar 2013 können sich nun auch Deutsche mit Wohnsitz im Inland in Personalausweisangelegenheiten an die Auslandsvertretungen wenden, die für die Wahrnehmung von Personalausweisangelegenheiten ausgestattet sind, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt.
Anlaufphase
Das neue Angebot von Personalauweisangelegenheiten wird im Januar 2013 schrittweise weltweit eingeführt. Die Botschaft Madrid und das Konsulat Palma de Mallorca starteten als Pilotvertretungen am 2. Januar, das Generalkonsulat Barcelona und die Konsulate Málaga und Las Palmas de Gran Canaria folgen am 8. Januar.
Die Deutsche Botschaft bittet um Verständnis für eventuelle Verzögerungen in der Anfangsphase, die wie bei jeder technischen Neuerung möglich sind.
Antragsformulare, Angaben zu Gebühren, Wartezeiten und Terminvereinbarungen finden Sie auf der Internetseite www.spanien.diplo.de im Bereich der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
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