Pflegegeld: Im Schnitt zwei Jahre Wartezeit


Auf den Kanaren nimmt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und die Bewilligung der Leistungen die meiste Zeit in Anspruch

Kanarische Inseln – Wer auf den Kanaren pflegebedürftig wird und nach dem spanischen Pflegegesetz Leistungen beantragt, muss mit einer Wartezeit von durchschnittlich 785 Tagen bzw. zwei Jahren und zwei Monaten rechnen. Das ist fast doppelt so lange wie der spanische Durchschnitt von 426 Tagen und gut viermal länger als im Pflegegesetz (Ley de Dependencia) vorgesehen. Nach dem Gesetz beträgt die maximal zulässige Bearbeitungsdauer ledig- lich sechs Monate.
Auf den Kanarischen Inseln warten laut der jüngsten Statistik des Pflegesystems 14.954 Pflegefälle darauf, dass der Grad ihrer Pflegebedürftigkeit untersucht und festgelegt wird. Außerdem gibt es 23.967 Patienten, die bereits eingestuft sind und nun darauf warten müssen, dass über ihren Antrag entschieden wird, bevor sie Pflegeleistungen erhalten können. In die neue Statistik, welche das Institut für Senioren und Sozialdienste IMSERSO veröffentlicht hat, sind 2019 erstmals auch die Bearbeitungszeiten der Anträge eingeflossen.
Die Kanarischen Inseln sind nicht nur die autonome Region mit den längsten Wartezeiten, sie stehen auch an zweiter Stelle, was den Prozentsatz an anerkanntermaßen pflegebedürftigen Personen angeht, die dennoch weiterhin auf die Auszahlung von Leistungen warten müssen. Dieser liegt bei 28%. Spanienweit warten die Antragsteller durchschnittlich 426 Ta­ge auf eine Antwort von der Verwaltung. Die diesbezüglichen Wartelisten haben sich im vergangenen Jahr um 10% auf 423.000 Personen verlängert. IMSERSO weist darauf hin, dass die Wartezeiten in vier autonomen Regionen sogar oberhalb von 18 Monaten liegen.
Nur die Städte Ceuta und Melilla bleiben mit 70 bzw. 170 Tagen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, ebenso wie das Baskenland und Navarra mit 137 bzw. 155 Tagen. Auch Castilla y León hält sich mit 199 Tagen noch dicht am vorgesehenen Limit. In allen anderen autonomen Regionen wird die gesetzlich zulässige Frist deutlich überschritten. Negative Spitzenreiter sind hier Extremadura mit durchschnittlich 675 Tagen, Andalusien mit 621 Tagen und Katalonien mit 576 sowie die Kanarischen Inseln, die den obengenannten Negativ-Rekord von 785 Tagen halten.
Die Statistik zeigt außerdem, dass die Zahl der Personen, deren Pflegeanspruch anerkannt ist, die aber noch keine Leistungen erhalten, zum ersten Mal seit 2016 gestiegen ist. Die langen Wartezeiten führen tragischerweise dazu, dass zahlreiche Menschen, die Pflege brauchen und denen Leistungen zustehen, diese niemals erhalten, weil sie vor der endgültigen Bewilligung des Antrags ihren Leiden erliegen. Die Zahl derer, die versterben, ohne je Leistungen erhalten zu haben, liegt bei 85 Personen täglich. Schätzungen zufolge sind im Jahr 2019 31.000 Pflegebedürftige verstorben, ohne jemals in den Genuss von Pflegezuwendungen gekommen zu sein.
Die neue Statistik-Methode erfasst auch den Umfang der erbrachten Pflegegeldzahlungen und Pflegedienstleistungen. An Pflegegeldern werden in Spanien zurzeit Leistungen in Höhe von durchschnittlich 247 Euro monatlich an 425.000 Pflegebedürftige ausgezahlt. Im Einzelnen stehen den Berechtigten bei leichter Pflegebedürftigkeit (Grado I) 140 Euro monatlich zu, schwerere Pflegefälle (Grado II) erhalten 245 Euro, und in der höchsten Stufe (Grado III)werden 340 Euro pro Monat ausgezahlt.

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