Polizei und Guardia Civil gegen Änderungen des „Knebelgesetzes“

Demo gegen die Gesetzesänderung am 27. November in Madrid. Foto: EFE

Demo gegen die Gesetzesänderung am 27. November in Madrid. Foto: EFE

Das Gesetz für Bürgersicherheit wird abgemildert

Madrid – Das „Knebelgesetz“ wurde 2015 mit absoluter Mehrheit der damals regierenden konservativen PP verabschiedet. Das Gesetz regelt das Versammlungs- und Demonstrationsrecht der Bürger. Aus Sicht seiner Kritiker diente es von Anfang an nicht als Instrument zur Sicherheit der Bürger, sondern richtete sich gezielt gegen die Zivilgesellschaft, die sich mit öffentlichen Aktionen und Protestkundgebungen gegen die Sozialkürzungen infolge der Finanz- und Immobilienkrise zur Wehr setzte. Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez hat die Abschaffung des „Knebelgesetzes“ während des Wahlkampfs versprochen und von Anfang an auf seiner Agenda geführt. Das Gesetz wird nun allerdings nicht abgeschafft, sondern nur abgemildert, und die Änderungen werden im nächsten Jahr in Kraft treten. Polizei und Guardia Civil, die noch nie eine harmonische Beziehung zueinander hatten, da sie sozusagen Konkurrenten sind, gehen nun gemeinsam vor. Sie riefen am 24. und 27. November zu Demonstrationen gegen die geplanten Änderungen auf.

Fünf Änderungen

Es handelt sich um fünf wichtige Änderungen, die, nach Ansicht der Polizei und Guardia Civil, sie kriminalisieren, entwürdigen und in Gefahr bringen. Ein wesentlicher Punkt ist der Umgang mit nicht angemeldeten Demos. Das aktuelle Gesetz verbietet sie, der neue Rechtstext autorisiert sie wieder. Weiterhin wird die Aussage eines Polizisten über einen Vorfall zwar immer noch grundsätzlich als glaubwürdig gelten. Das neue Gesetz fügt jedoch hinzu, dass die Aussage des Beamten „vernünftig“ zu klingen hat. Ein weiteres heikles Thema ist das noch vorhandene „Fotografierverbot“ des aktuellen Gesetzes. Fotos von Sicherheitskräften im Einsatz dürfen nicht veröffentlicht werden. Demnächst könnte es aber möglich sein, Bilder von Polizeiaktionen zu verbreiten. Ebenso wird die Dauer des Polizeigewahrsams für Personen, die sich weigern, sich auszuweisen, von aktuell sechs auf zwei Stunden heruntergesetzt. Die Sicherheitskräfte müssen die verhafteten Personen nach zwei Stunden an den Ort des Aufgreifens zurückbringen. Sie dürfen nicht mehr, wie bisher, einfach aus der Polizeistation entlassen werden. Die Beamten sehen sich gezwungen, in Rekordzeiten zu handeln und befürchten, dass sie zu „Taxifahrern“ werden.

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