Reiseabbruch kein Reiserücktritt

Der Abbruch einer Urlaubs- oder Geschäftsreise ist über eine gewöhnliche Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt. Darauf weist der ADAC mit Blick auf das jüngste Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin. Der BGH hatte entschieden, dass Reisebüros gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet sind, über den Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruch-Versicherung aufzuklären. Geklagt hatte eine Münchnerin, die fälschlicherweise darauf vertraute, dass ihre Rücktritts-Versicherung für die Kosten ihrer wegen einer starken Erkältung abgebrochenen Urlaubsreise aufkommt.

Fahren bei hohen Temperaturen

Unter den derzeit herrschenden hohen Temperaturen leiden die Menschen mehr als die Autos. Ein Fahrzeug, das nicht schon irgendwelche Vorschäden zum Beispiel einen porösen Kühlwasserschlauch aufweist, muss auch heiße Tage problemlos wegstecken können. Anders ist das bei Menschen. Hier kann die Sommerhitze die Fahrtüchtigkeit und somit die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen. In Extremfällen kommt es bei Autofahrern sogar zu einem Kreislaufkollaps. Der ADAC gibt Tipps, wie man sich als Autoinsasse bei saunaähnlichen Temperaturen richtig verhält.