Ein Franco-Gesetz ermöglicht katholischen Bischöfen die Aneignung von Gebäuden und Grundstücken
Die sozialistische Oppositionspartei PSOE hat von der Regierung gefordert, Tausende von Immobilien zu überprüfen, die bis vor wenigen Jahren nicht im Grundbuch registriert waren und welche die Kirche seit 1998 auf ihren Namen eintragen ließ.
Madrid – Ein Hypothekengesetz aus Francos Zeiten räumt den Bischöfen das Recht ein, Immobilien im Grundbuch einzutragen, ohne nachzuweisen, dass sie ihnen auch gehören (das Wochenblatt berichtete). Auf diese Weise sind sie Eigentümer von zahlreichen Grundstücken, Plätzen, Friedhöfen und Gebäuden geworden, die zuvor nicht als Eigentum der Kirche registriert waren.
Im Jahr 1998 erweiterte die Regierung Aznar diese Privilegien sogar noch auf die Kirchengebäude. Seitdem wurden Hunderte Kirchen, Kapellen und Kathedralen eingetragen, die nicht selten zuvor unter Aufwendung öffentlicher Mittel restauriert wurden. Darunter sind berühmte Kulturdenkmäler wie die Kathedrale „La Giralda“ in Sevilla und die frühere Moschee und heutige Kathedrale „Mezquita“ von Córdoba, deren angestammten Namen die Kirche nun sogar auszulöschen und durch „Catedral“ zu ersetzten versucht.
Ein Ende dieser Praxis ist noch nicht abzusehen, denn die Reform des Hypothekengesetzes, wenn sie schließlich in Kraft tritt, räumt der Kirche eine Frist von einem weiteren Jahr ein.
Die PSOE sieht in der massenhaften Registrierung von Grundeigentum eine ungerechtfertigte Bereicherung, welche die Katholische Kirche, gestützt auf ein Gesetz, das aus der Franco-Diktatur stammt, verübt hat. Der Abgeordnete Victor Morlán (PSOE) erklärte, gegen die Grundbucheintragung von Immobilien, für welche die Kirche Eigentumsnachweise beibringen könne, sei nichts einzuwenden, jedoch müssten jene, für die kein Eigentumsnachweis existiere, zurückgegeben werden.
Der Abänderungsantrag der PSOE gegen die gesamte Reform wurde jedoch im Parlament zurückgewiesen. Einige Abgeordnete warfen den Sozialisten vor, dass sie, als die PSOE selbst an der Regierung war, nicht das getan habe, was sie nun fordere. Die Gegner des Änderungsantrages führten zudem ins Feld, dass so die Verabschiedung der Reform noch weiter verzögert und damit der Zeitraum, während dessen die Kirche diese Aneignungspraxis fortführen kann, bis in die nächste Legislaturperiode verlängert werde.
Weder die letzte noch die aktuelle Regierung haben je Auskunft über die Gesamtzahl der Immobilien gegeben, die seit 1998 für die Kirche registriert wurden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]