Punkte-Führerschein tritt am 1. Juli in Kraft


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Durch das neue System soll die erschreckend hohe Unfallrate in Spanien gesenkt werden

„Der 1. Juli wird ein historischer Tag, der Beginn einer neuen Ära auf den Straßen“ und „Das Einzige, was sich ändern wird, ist, dass es nur noch Platz für gute Autofahrer geben wird“ sind zwei der Botschaften, mit denen die spanische Regierung vor Wochen noch für die Einführung des neuen Führerscheins in Spanien warb, der ähnlich wie in anderen europäischen Ländern auf einem Punktesystem basiert.

Madrid – Erklärtes Ziel ist dabei die Reduzierung der erschreckend hohen Unfallrate auf Spaniens Straßen, insbesondere der mit tödlichem Ausgang.

Inzwischen fehlen nur noch wenige Tage, bis das viel diskutierte System in Kraft tritt, was nicht zuletzt an den zahlreichen institutionellen Informationskampagnen sowie den Berichterstattungen in den spanischen Medien zu bemerken ist. Für Autofahrer, die sich hierzulande hinters Steuer begeben und der spanischen Sprache nicht ganz mächtig sind bzw. keine Zeit haben, sich anderweitig zu informieren, bietet das Wochenblatt hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten Änderungen, die auf sie zukommen.

Vertrauensbonus 12 Punkte

Im Gegensatz zum deutschen System, wo Autofahrer bei Verstoß gegen die Verkehrsregeln („negative“) Punkte erhalten, werden in Spanien („positive“) Punkte abgezogen.

Ausgangssituation für alle erfahrenen Autofahrer sind dabei 12 Punkte. Autofahrer, die noch keine drei Jahre lang den Führerschein besitzen, erhalten hingegen nur ein Startkapital von acht Punkten. Diese Punkte können bei Verstoß gegen die Verkehrsregeln abgezogen werden, wobei sich die Anzahl der abgezogenen Punkte nach der Schwere des Deliktes richtet.

Die Philosophie hinter dem neuen Punkte-Führerschein will es jedoch auch, dass verlorene Punkte zumindest in einem beschränkten Maß durch gutes Verhalten im Straßenverkehr wieder zurückerobert werden können. Generell gilt sogar, dass jeder Autofahrer, dem drei Jahre lang kein Verstoß nachgewiesen werden kann, mit zwei zusätzlichen Punkten belohnt wird. Nach weiteren drei Jahren ist bei entsprechendem Verhalten ein erneuter Bonus von einem Punkt fällig. Maximal können so 15 Punkte erreicht werden.

Sechs Punkte auf einen Schlag

Wer sich jedoch ab dem 1. Juli nicht an die Verkehrsregeln hält, dem blüht abgesehen von den herkömmlichen Geldstrafen und sonstigen Sanktionen jetzt auch der Abzug von Punkten.

Bei besonders schweren Vergehen können da schnell mal sechs Punkte auf einen Schlag weg sein. Das gilt beispielsweise für Alkohol am Steuer (über 0,50 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft bzw. 1 Promille), das Fahren in eine falsche Fahrtrichtung bzw. mit „verwegenem Fahrstil“ sowie eine Überschreitung des Tempolimits von 50%.

Vier Punkte werden abgezogen, wem zwischen 0,25 und 0,5 mg/l Atemalkohol (bzw. 0,5 – 1 Promille) nachgewiesen werden kann. Das gleiche gilt für Autofahrer, die ein Stoppschild oder eine rote Ampel nicht beachtet haben bzw. auf einer Schnellstraße im Rückwärtsgang gefahren sind.

Drei Punkte gehen verloren, wenn der vorgegebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten, die Fahrtrichtung an einer verbotenen Stelle geändert, ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet oder das Handy am Steuer benutzt wurde.

Zwei Punkte bekommt entzogen, wer in einer Kurve oder Straßenkuppe anhält, ohne Sicherheitsgurt oder bei zweirädrigen Fahrzeugen ohne Helm fährt bzw. die Scheinwerfer nicht einschaltet, wenn es die äußerlichen Bedingungen erfordern.

Einmal verlorene Punkte können nur zurückgewonnen werden, wenn zwei bis drei Jahre Fahren ohne Verstoß gegen die Verkehrsregeln nachgewiesen werden kann oder an einem Verkehrserziehungskurs teilgenommen wurde, der nicht nur kostspielig, sondern auch tatsächlich lernaufwendig sein soll. Maximal können so vier Punkte zurückgewonnen werden. Danach gilt, erst nach zwei weiteren Jahren Autofahrens ohne Verstoß können nach und nach mehr Punkte zurückerobert werden.

Besonders schwer wird es dabei den Autofahrern gemacht, denen der Führerschein wegen wiederholten Fehlverhaltens abgenommen wurde. Erst nach sechs Monaten ohne Auto hat man die Möglichkeit, an einem Verkehrserziehungskurs teilzunehmen. Das dabei Gelernte muss dann bei einem Examen unter Beweis gestellt werden und erst dann erhält man die Fahrerlaubnis mit einem eingeschränkten Punkte-Kapital zurück.

Der Punktestand kann ab dem 1. Juli über die Website www.dgt.es abgefragt werden. Ausführliche Informationen über das neue Punktesystem erhält man außerdem in spanischer Sprache auf der Website www.permisoporpuntos.es.

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