Die Airline hat Aktien im Wert von rund 1,5 Milliarden Euro erworben
Qatar Airways hat erneut in großem Stil Aktien von IAG, der durch die Fusion der beiden Fluggesellschaften British Airways und Iberia entstandenen Holdinggesellschaft, eingekauft und sich mit einem Gesamtanteil von 9,99% in den größten Aktionär verwandelt.
Beide Gesellschaften gehörten schon vorher der Luftfahrtallianz „Oneworld“ an und führen einige Flüge gemeinsam per Codesharing durch.
Kurz vor dem Anteilskauf hatte Marimar Laveda, Verantwortliche von Qatar Airways für Spanien, Portugal, Griechenland und Zypern, noch gegenüber der Presse die Zusammenarbeit mit IAG hervorgehoben, jedoch kein Wort über die Pläne der Fluggesellschaft verloren. Seit September vergangenen Jahres betreiben Qatar Airways und Vueling Codesharing, um die Flüge Barcelona-Doha durchzuführen. In diesem Jahr sollen die wöchentlichen Verbindungen von Madrid bzw. Barcelona mit dem Emirat zudem von 17 auf 28 erhöht werden. Andere spanische Städte wolle die Airline nicht anfliegen sondern vielmehr weitere Codesharing-Flüge einrichten und die Passagiere zu ihren Knotenpunkten in Madrid und Barcelona befördern lassen, kündigte Laveda an.
Der Airline-Markt befindet sich derzeit stark in Bewegung. IAG, selbst Mehrheitseigentümer der Billigfluggesellschaft Vueling, versucht derzeit, den Hauptteil der Aktien der irischen Airline Aer Lingus zu erwerben. Parallel zu diesem Prozess erwarb Qatar Airways neue IAG-Aktien, die am Kauftag mit 7,49 Euro pro Aktie bewertet wurden, womit die katarische Fluggesellschaft in staatlicher Hand insgesamt über 1,5 Milliarden Euro bezahlt hat und nun der größte Aktionär ist, gefolgt von den Fonds Standard Life (6%), Europacific Growth (5,3%) und Capital Research and Management (5,2%).
Nach Bekanntwerden des Aktienkaufes ließ Akbar Al Baker, Vorstandsmitglied von Qatar Airways, per Mitteilung wissen, dieser Erwerb sei Teil der Expansionspolitik der Airline „in Richtung Westen“. Al Baker schloss eine zukünftige Aufstockung der Anteile nicht aus, wies jedoch darauf hin, dass der Gesamtanteil eines nichteuropäischen Aktionärs an einer europäischen Fluggesellschaft durch die EU begrenzt werde.
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