Rentenreform am 28. Januar 2011


Mit oder ohne Einigung

Im Zuge der Kabinettssitzung vom 3. Dezember beschloss die Regierung neben dem Maßnahmen-Paket zur Ankurbelung der Privatwirtschaft, am 28. Januar 2011 die Rentenreform mit oder ohne vorliegende Einigung der politischen und sozialen Partner und als Gesetzesentwurf in das Parlament einzubringen.

Madrid – Die Regierung beabsichtigte, bereits im Januar das Rentenalter von 65 auf 67 Jahre anzuheben und die der Rentenhöhe zugrunde liegende Einzahlungszeit zu verlängern. Die politischen und sozialen Gruppen sollten in der Folgezeit die Einzelheiten aushandeln und zu einer für alle hinnehmbaren Einigung finden. Doch da nach monatelangen Gesprächen kein Konsens zustande gekommen ist, hat die Regierung nun die Angelegenheit in die Hand genommen und als Stichtag zum Beschluss und Einbringen des Gesetzesentwurfes in das Parlament den 28. Januar 2011 festgelegt.

Die Festsetzung des Stichtages verfolgt mehrere Zwecke. Zum einen sollen die politischen und sozialen Akteure in ihren Verhandlungen unter Druck gesetzt werden, um sich  entgegenzukommen und einen Konsens zu finden. Vizepräsident Alfredo Pérez Rubalcaba betonte auf der Pressekonferenz am 3. Dezember, die Regierung sei auch weiterhin bereit, mit den beteiligten Parteien über die Reform und ihre Einzelheiten zu diskutieren. Auf der anderen Seite verfolgt die Entscheidung eine Beruhigung der internationalen Finanzmärkte. Wirtschaftsministerin Elena Salgado erklärte, die Festsetzung des Stichtages werde Vertrauen in den spanischen Staat und Markt schaffen.

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