Restaurantbesitzer graben das Kriegsbeil aus


© Moisés Pérez

Immer mehr als „Guachinches“ ausgewiesene Wirtschaften fallen aus dem Rahmen und machen dem Gaststättengewerbe Konkurrenz

Die „Guachinches“ sind aus der kanarischen Gastronomie nicht mehr wegzudenken. Ursprünglich waren sie, wie die Straußwirtschaften oder Besenwirtschaften in Deutschland, nur saisonal für den Weinverkauf geöffnet.

Heute haben sie sich quasi als eigene Restaurant-Gattung etabliert und erfreuen sich durch meist günstige Preise in Zeiten der Krise wachsender Beliebtheit. Der Canario geht nun mal gerne auswärts essen, und die „Guachinches“ bieten Hausmannskost, die den Magen verwöhnt und den Geldbeutel schont. So sind sie auch in Krisenzeiten gut besucht, denn am leiblichen Wohl wird hierzulande bekanntlich zuletzt gespart.

Diese Erkenntnis hat offenbar viele Wirte dazu veranlasst, sich als „Guachinche“ zu tarnen und ihr Lokal in vielerlei Hinsicht wie ein Restaurant zu führen, nur eben mit dem Vorteil, als „Guachinche“ lediglich eine Eröffnungslizenz der Gemeinde zu benötigen und eine ganze Reihe von Auflagen nicht erfüllen zu müssen, die für Restaurants gelten. Nicht, dass die „Guachinches“ abgabenfrei wären. Steuerlich haben sie im Vergleich zu den Restaurants keine Vorteile. Dafür entfallen für sie zum Beispiel die strikten Auflagen der Gesundheitsbehörde in der Küche und Kontrollen. Besonders im Norden Teneriffas ist die Zahl der „Guachinches“ in den letzten Jahren enorm gewachsen.

Nun werden immer mehr Stimmen aus den Reihen der Restaurantbetreiber laut, die eine strengere Regelung für die „Guachinches“ fordern. Bereits im Mai dieses Jahres fand ein Treffen zwischen Vertretern der Nordgemeinden Teneriffas, einem Vertreter der Regionalregierung und dem Cabildo-Beauftragten für Landwirtschaft statt, bei dem diese Problematik erörtert wurde.

Die Gemeinden berichteten von immer mehr Anzeigen vonseiten der Restaurants gegen vermeintlich illegale „Guachinches“. Los Realejos’ Bürgermeister Manuel Domínguez liegen Anzeigen gegen fünfzehn „Guachinches“ in seiner Gemeinde vor, und er bedauerte, dass aufgrund dessen rechtliche Maßnahmen ergriffen werden mussten. Es gehe darum, so Domínguez, die echten „Guachinches“ zu retten, was seiner Ansicht nach nur durch eine Verordnung vonseiten der Regionalregierung möglich ist.

Teneriffas Cabildo-Beauftragter für Landwirtschaft und Fischerei, José Joaquín Bethencourt, sieht das nicht so und hält die gültige Verordnung des Cabildos vom 26. Oktober 2009 für ausreichend. Demnach hat eine Wirtschaft gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, um unter der Bezeichnung „Guachinche“ betrieben zu werden.

Zwar scheint diese Regelung sehr eindeutig, doch sie wird in den meisten Fällen nicht eingehalten.

Der Vorsitzende des Weinbauernverbands Asviten (Asociación de Viticultores de Tenerife), Valerio García, räumte ein, dass es in den letzten Jahren einen wahren Boom an Lokalen gegeben habe, deren Angebot nichts mehr mit den „Guachinches“ im ursprünglichen Sinne zu tun hat, was besorgniserregend sei. Der Verband sei der Meinung, dass diese Gaststätten unlauteren Wettbewerb betreiben, weshalb eine Rechtsgrundlage geschaffen werden müsse, um die „Guachinches“ zu schützen. Allein im Gebiet des Orotavatals bis Acentejo seien etwa 90% dieser Lokale auf Teneriffa angesiedelt, deren Zahl zwischen 300 und 400 rangiere. „In den letzten sieben oder acht Jahren hat sich die Zahl der Guachiches infolge der Krise verdoppelt“, erklärte García.

Eine Auflistung und weitere wissenswerte Angaben zu „Guachinches“ auf Teneriffa sind auf der Webseite www.guachinches.net zu finden.

 

Regelung der „Guachinches“ auf Teneriffa

Verordnung des Cabildos vom 26. Oktober 2009

• Wein • Der ausgeschenkte Wein muss aus eigenem Anbau stammen und von dem Weinbauernverband Asviten geprüft sein.

• Personal • Das Personal muss über eine Ausbildung in der Lebensmittelverarbeitung verfügen.

• Öffnungszeitraum • Der Zeitraum des Ausschanks ist auf drei Monate beschränkt.

• Kontrollen • Der Wein unterliegt vor dem Ausschank eine Qualitätskontrolle durch Asviten oder die Landwirtschaftsbehörde.

• Speisen • Es dürfen nur drei unterschiedliche Gerichte angeboten werden.

• Getränke und Nachspeisen • Außer Wein und Wasser dürfen keinerlei andere Getränke wie Kaffee oder Erfrischungsgetränke angeboten werden. Auch der Verkauf von Nachspeisen, Obst und Eis ist untersagt. Zigaretten dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden.

• Sozialversicherung • Während des Öffnungszeitraums müssen sämtliche Angestellten bei der Sozialversicherung angemeldet sein.

• Preise • Die Preise müssen auf der Tageskarte stehen, und die Gäste haben einen Anspruch auf eine schriftliche Rechnung.

• Lizenz • Die Eröffnungslizenz ist beim jeweiligen Rathaus zu beantragen.

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