Richter Castro will die Infantin Cristina vor Gericht stellen


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Wegen ihrer „stillschweigenden Unterstützung“

Der Untersuchungsrichter José Castro, der während der vergangenen drei Jahre im Fall der illegalen Geschäfte von Iñaki Urdangarin, des Ehemannes der Infantin Cristina ermittelt hat, teilte jetzt seine Entscheidung mit, die Schwester von König Felipe vor Gericht zu stellen.

Palma de Mallorca – Er wirft ihr zwei Steuerdelikte sowie Geldwäsche vor, die jeweils mit fünf bzw. sechs Jahren Haft bestraft werden könnten. „Es gibt ausreichende Beweise dafür, dass Doña Cristina de Borbón y Grecia sich auf der einen Seite durch die erzielten Gewinne Vorteile verschafft hat. Auf der anderen Seite hat sie durch ihre stillschweigende Unterstützung es ihrem Ehemann möglich gemacht, die finanziellen Mittel aus öffentlichen Verträgen für das Unternehmen Aizóon zusammenzutragen, an dem Prinzessin Cristina zu 50 Prozent beteiligt ist“, heißt es in der Begründung des Richters. In dem 167 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht, welcher der mündlichen Einvernahme vorausgeht, zieht Richter Castro das Fazit, dass sich die Schwester von König Felipe durch die illegalen Geschäftes ihres Ehemannes auch persönlich bereichert hat.

José Castro hat neben der Infantin 15 weitere Personen angeklagt, darunter ihren Ehemann Iñaki Urdangarin, dem insgesamt acht Delikte zur Last gelegt werden, darunter Veruntreuung, Urkundenfälschung, Betrug an der öffentlichen Verwaltung und Steuerhinterziehung.

Kein Indiz – nichts Neues

Inzwischen haben sich die Auseinandersetzungen zwischen dem Untersuchungsrichter José Castro und dem Staatsanwalt Pedro Horrach, der die Anschuldigungen gegen die Prinzessin als haltlos betrachtet und Einspruch angekündigt hat, weiter verschärft. Die beiden Juristen, die bei der Bekämpfung der Korruption jahrelang freundschaftlich Hand in Hand gearbeitet haben, verstricken sich durch das Thema einer Mitschuld der Infantin immer tiefer in eine persönliche Auseinandersetzung. Jetzt soll Castro dem Staatsanwalt sogar anheimgestellt haben, ihn doch wegen Rechtsbeugung anzuklagen.

Das Königshaus hat nach Bekanntwerden der Anklage sowie der Absicht des Generalstaatsanwaltes Pedro Horrach, gegen die Entscheidung des Untersuchungsrichters, die Prinzessin anzuklagen Einspruch einzulegen, mitgeteilt, es habe volles Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz.

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