Richter erlauben Polizei-Demo


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Regierungs-Veto wurde als Verletzung des Versammlungsrechts eingestuft

Ein Verbot der Zentralregierung, die zu einer geplanten Demonstration von Guardia Civil-Beamten ihr Veto einlegte, ist vom Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt worden.

So konnte eine für den 14. November geplante Demonstration, mit der die Polizisten auf ihre mangelhafte soziale und arbeitsrechtliche Absicherung aufmerksam machen wollen, doch durchgeführt werden. 

Die Klage gegen das Verbot war von der Polizeigewerkschaft AUGC (Asociación Unificada de Guardias Civiles) eingereicht worden. In der Urteilsbegründung erklärt das Gericht, das Demonstrationsverbot der Regierung entspreche nicht dem geltenden Recht und verletze das Grundrecht der Guardia Civil-Angehörigen auf Versammlung und Demonstration. Die Begründung für das Verbot, der Termin falle mit dem Wahlkampf zusammen, sei nicht gültig, da sich das Verfassungsgericht schon mehrfach zu dieser Frage geäußert und klargestellt habe, ein solches zeitliches Zusammenfallen könne kein Grundrecht außer Kraft setzen. 

Die Mitglieder der Guardia Civil dürfen nicht politisch und gewerkschaftlich tätig sein. Auf dieser Grundlage sollte die Kundgebung in Madrid verhindert werden. Doch das Urteil stellt klar, dass es für die Polizisten dieses Korps vorrangig um wirtschaftliche, soziale und berufliche Belange ging. Laut der Interessenvertretung AUGC geht es vor allem darum, Arbeitszeiten und Schichtregelungen festzulegen, wie sie auch der Policía Nacional zugebilligt werden. 

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