Richter stehen für das Weltrechtsprinzip ein


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Die Rechtsreform sollte Verfahren gegen ausländische Machthaber stoppen und führte zur Freilassung von über 40 Drogenhändlern

Fünf der sechs Untersuchungsrichter des Nationalen Gerichtshofs, welche die großen Fälle von Korruption, Wirtschaftskriminalität und Terrorismus bearbeiten, weigern sich, diejenigen Verfahren, die sie nach dem Weltrechtsprinzip zu im Ausland begangenen schwersten Straftaten führen, zu schließen. Ein von der Regierungspartei PP im Alleingang durchgepeitschtes Gesetz, welches die Anwendung des Weltrechts in Spanien drastisch einschränkt, sollte die Richter dazu bringen, diese Fälle zu archivieren (das Wochenblatt berichtete).

Madrid – Es wurde innerhalb von dreißig Tagen nach dem Erlass eines Haftbefehls gegen den ehemaligen Premierminister Li Peng (86) und den ehemaligen Präsidenten Jiang Zemin (87) der Volksrepublik China im Schnellverfahren nur mit den Stimmen der PP verabschiedet. Die Opposition verließ zum Zeichen des Protests während der Abstimmung den Saal.

Das Urteil gegen die ehemaligen chinesischen Machthaber war in einem Verfahren  wegen des Völkermordes in Tibet schon Ende vergangenen Jahres ergangen, doch erst der Erlass des Haftbefehls im Februar dieses Jahres führte zu der hektischen und heftigen Reaktion der Regierungspolitiker, die es sich mit ihren Amtskollegen in China nicht verderben wollten.

Das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz hat unerwünschte Nebenwirkungen, welche die Untersuchungsrichter auch schon umsetzen mussten. Insgesamt 43 Drogenschmuggler, die – in Zusammenarbeit mit anderen Anrainerstaaten –  auf verschiedenen Schiffen mit großen Haschisch-Ladungen in internationalen Gewässern festgenommen worden waren, wurden freigelassen, weil sie weder Spanier sind noch ihre Ladung für spanisches Territorium bestimmt war. Dies sind die beiden einzigen Kriterien, unter denen das neue Gesetz die Anwendung des Weltrechtsprinzips noch zulässt.

Doch die großen Anklagen wegen Völkermordes wollen die meisten Untersuchungsrichter des Nationalen Gerichtshofes nicht aufgeben. Richter Santiago Pedraz führt unter anderem seit 2003 die Untersuchung der Klage der Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú aus Guatemala gegen acht ehemalige hochrangige politische und militärische Anführer wegen Völkermordes, Folter und Terrorismus. 250.000 Maya sollen diesem Genozid zwischen 1960 und 1996 zum Opfer gefallen und 1.400 Frauen und Mädchen systematisch vergewaltigt worden sein. Pedraz argumentiert nun, dass es spanische Opfer des Terrorismus in Guatemala gegeben hat und dass, wenn diese Verbrechen geahndet werden, auch die anderen schweren Beschuldigungen weiter mit verhandelt werden müssen, um das Prinzip der Gleichbehandlung nicht zu verletzen.

Auch am Fall des Kameramanns José Couso, der in Bagdad in einem Hotel, das durch US-amerikanische Soldaten beschossen wurde, ums Leben kam, hält Pedraz fest. In dieser Sache erhielt er Rückendeckung durch den Richterrat der Strafgerichtskammer des Nationalen Gerichtshofes, der einen Antrag der Staatsanwaltschaft, den Fall zu schließen, einstimmig zurückwies.

Auch viele von Pedraz‘ Kollegen beziehen Stellung. Untersuchungsrichter Fernando Andreu, führt Verfahren wegen Völkermordes an den Hutu in Ruanda, wegen der Bombardierung des Hauses eines Hamas-Führers im Gazastreifen, bei der vierzehn Unbeteiligte umkamen, und wegen des Angriffs irakischer Soldaten auf das Flüchtlingscamp Ashraf im Irak. Er war der Erste, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes öffentlich infrage gestellt hat.

Auch Untersuchungsrichter José Ricardo de Prada zweifelt daran, dass das Weltrecht auf diese Weise eingeschränkt werden kann, da seine Basis nicht im nationalen Recht liege, sondern in internationalen Abkommen und Verträgen.

Die Klärung der Frage, ob die jüngste Gesetzesreform über den Vereinbarungen völkerrechtlicher Verträge steht oder umgekehrt, steht noch aus und muss möglicherweise in letzter Instanz vom Verfassungsgericht entschieden werden.

Weltrecht in Spanien

Australien, Kanada, USA, Argentinien, Belgien, Österreich, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Portugal, Frankreich, Israel und die Schweiz sind einige Länder, in denen Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip geführt wurden oder werden. Nach Darstellung des Völkerrechtsexperten Antoni Pigrau von der Universität von Tarragona ist Spanien eines der Länder, in denen die Anwendung des Weltrechts am weitesten entwickelt ist. Das neue Gesetz der spanischen Regierung schränkt nun, seiner Ansicht nach, die Ahndung von Menschenrechtsverletzungen stärker ein, als es die internationalen Abkommen tun, die über ihm stehen. In Spanien sind zur Zeit ein Dutzend Fälle dieser Art anhängig:

• Die Klage der Familie des Kameramannes José Couso gegen amerikanische Militärangehörige. Couso kam bei einem Angriff von US-Einheiten auf das Hotel Palästina in Bagdad im Irak, in dem bekanntermaßen zahlreiche Journalisten untergebracht waren, ums Leben

• Die Klage gegen die frühere militärische und politische Führung Chinas wegen des Völkermordes in Tibet. Und eine weitere wegen Völkermordes an den Angehörigen der spirituellen Bewegung Falun Gong.

• Ein Verfahren gegen acht Mitglieder der militärischen und politischen Führung Guatemalas wegen Völkermordes, Terrorismus und Folter, begangen in den Jahren 1978 bis 1986.

• Die Klage spanischer Opfer des Nazi-Holocaust gegen vier ehemalige SS-Wachmänner wegen Genozid in den Konzentrationslagern Mauthausen, Sachsenhausen und Flossenbürg.

• Ein Verfahren wegen Folterung des Spaniers Hamed Abderrahman und des in Spanien ansässigen Marokkaners Lahcen Ikassrien in Guantanamo.

• Ein Verfahren gegen 40 Befehlshaber der Ruandischen Patriotischen Front wegen Genozid und Verstoß gegen die Menschenrechte unter anderem auf der Basis der Ermordung von neun Spaniern in den Jahren 1994 bis 2000.

• Ein Verfahren gegen 13 marokkanische Regierungsmitglieder und Militärs wegen Völkermords an sahaurischen Bürgern in den Jahren 1976 bis 1988. Ein Fall, den der berühmte, heute mit Berufsverbot belegte Richter Baltasar Garzón zuließ.

• Ein Verfahren gegen sieben Ex-Agenten des chilenischen Geheimdienstes DINA wegen der Entführung und Ermordung des spanischen Diplomaten Carmelo Soria im Jahr 1976.

• Der Fall Ellacuria, eine Klage gegen 14 Mitglieder des Militärs von El Salvador wegen der Ermordung von sechs Jesuiten im Jahr 1989.

• Die Flüge der CIA. Untersuchungsrichter Ismael Moreno ermittelt wegen möglicher Landungen von CIA-Flugzeugen mit entführten mutmaßlichen Terroristen an Bord auf dem Flughafen von Palma de Mallorca.

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