Rückblick

Ruckblick 359

Ruckblick 359

Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Es ist dreißig Jahre her, da hat die kanarische Regierung ein Umweltschutzgesetz verabschiedet, das vom Parlament einstimmig beschlossen worden war und noch heute Gültigkeit hat. Das war in unserer Ausgabe vom 21. September 1990 eine der wichtigsten Meldungen. Der Hauptzweck dieses Gesetzes war es, die natürliche Umwelt der Inseln, insbesondere durch eine ganze Reihe von Auflagen, vor den Auswirkungen möglicher Großprojekte zu schützen. Gutachten mussten eingeholt werden, um die viel zitierte Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Wie sich im Laufe der Jahre und Jahrzehnte gezeigt hat, ließ die Wirkung des Gesetzes jedoch sehr zu wünschen übrig. Es gab viel zu viele Ausnahmeregelungen, oder die Gemeinden ignorierten die strengen Bestimmungen, indem sie Agrarzonen zu Bauland erklärten. So wurden die Küstenzonen nach und nach immer mehr mit riesigen Hotel-, Urlaubs- und Freizeitanlagen zugebaut. Das mehrjährige Moratorium, das später verhängt wurde, um das Überangebot an Bettenkapazität einzuschränken, kam nicht nur zu spät sondern erzielte auch nicht die erhoffte Wirkung.
In unserer Ausgabe vom 21. September 1990 berichteten wir über die zahlreichen Vorschriften des neuen Gesetzes zum Schutz der Umwelt, das zu diesem Datum in Kraft getreten war.

Die Nachricht:

Das neue Umweltgesetz trat in Kraft


Das neue kanarische Umweltschutzgesetz, das am 20. Juli einstimmig vom kanarischen Parlament verabschiedet wurde, ist nun in Kraft getreten. Die kanarische Regierung arbeitet bekanntlich ein umfassendes, aus mehreren Teilen bestehendes Gesetzeswerk in Sachen Umweltschutz aus. Das nun in Kraft getretene Gesetz befasst sich spezifisch mit der Frage der eventuellen Umweltschädigung durch Großprojekte. Hier müssen künftig zur Erlangung einer Baugenehmigung Gutachten eingeholt werden, die sich mit möglicherweise negativen Auswirkungen des geplanten Projektes auf die Umwelt befassen. Das heißt, künftig hat der Gesetzgeber eine Handhabe zur Feststellung und Vermeidung von Umweltschädigungen, bevor sie überhaupt entstehen. Alle Projekte, die aus der öffentlichen Hand finanziert und nicht im Stadtgebiet entwickelt werden sowie alle Projekte, die auf Umwelteinflüsse empfindlich reagierendem Gebiet geplant sind, müssen sich diesem Gutachten unterziehen. Das Gesetz betrachtet diejenigen Gebiete als „auf Umwelteinflüsse empfindlich reagierend“, die aufgrund ihrer kulturellen, landschaftlichen oder natürlichen Werte oder des besonders leicht störbaren ökologischen Gleichgewichts als gefährdet angesehen werden. Verstöße gegen das Umweltgesetz werden mit Geldbußen ab 500.000 Peseten bis 100 Millionen Peseten bestraft.

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