Die Gefahr von Waldbränden war auch schon vor dreißig Jahren während der Sommermonate ein wichtiges Thema. Und so waren die hohe Waldbrandgefahr und die getroffenen Schutzmaßnahmen in unserer Ausgabe vom 1. Juli 1988 die Titelgeschichte. Moderne Brandbekämpfungsmittel, Löschhubschrauber und –flugzeuge, Videoüberwachung und ausgebildetes Personal, wie sie heutzutage zum Beginn der Waldbrandsaison in Stellung gebracht werden, standen damals noch nicht zur Verfügung. Deshalb waren Prävention, Kontrolle und Aufklärung der Bevölkerung oberstes Gebot. So wurde von der kanarischen Regierung eine umfangreiche Verbotsliste veröffentlicht, – die übrigens auch heute noch ihre Gültigkeit hat – was während der Sommermonate alles in den Wäldern verboten war. Während der „Fiestas“, die in den Sommermonaten in vielen Ortschaften gefeiert werden, durften schon damals in der Nähe der Wälder keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
In unserer Ausgabe vom 1. Juli 1988 machten wir besonders auf die juristischen Folgen bei Verstößen gegen die Schutzbestimmungen aufmerksam. Die spanische Rechtsprechung sieht hohe Geld- oder sogar Gefängnisstrafen für die Verursacher von Waldbränden vor. Die Verordnung regelt auch die Pflichten und Vollmachten der Bürgermeister und die Normen für die Mobilisierung im Falle eines Waldbrandes.
Die Nachricht: Höchste Waldbrandgefahr auf den Inseln
Die kanarische Regierung hat den Zeitraum zwischen dem 15. Juni und dem 31. Oktober zur Periode höchster Waldbrandgefahr erklärt. Entsprechend den meteorologischen Bedingungen wird hier möglicherweise eine Verlängerung erforderlich.
Das Ressort für Bodenordnung bei de kanarischen Regierung hat eine offizielle Verordnung erlassen, die das Campieren in den Wäldern nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässt. Es ist streng verboten, Feuer anzuzünden, ausgenommen auf befestigten Feuer- und Grillplätzen. Abfälle dürfen nicht liegen gelassen oder aufgehäuft werden, und ganz besonders gefährlich ist es, brennende Zündhölzer und Zigarettenkippen aus dem Auto zu werfen. Letztere Warnung gilt besonders für Ausflügler, die mit ihren Wagen durch die Wälder fahren. Denn auf diese Art und Weise entstehen nicht selten schwere Waldbrände.
Während der Gefahrenzeit muss auch für das Verbrennen von Gestrüpp und Abfall eine behördliche Genehmigung eingeholt werden. Ebenso für das Passieren von Personen- und Fahrzeuggruppen durch die gefährdeten Zonen, den Transport und die Lagerung von leicht brennbarem Material, sowie das Abschießen von Feuerwerkskörpern.
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