Rückblick: Ausgabe vom 20. Februar 1987


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Ambulante Händler in den Touristikzentren waren den Geschäftsleuten, Hoteliers und auch den Behörden schon immer ein Dorn im Auge. Sie belästigen die Urlaubsgäste, die in Ruhe spazieren gehen möchten, verderben den Unternehmern das Geschäft, z.B. indem sie gefälschte Markenartikel zu Billigpreisen anbieten, und zahlen in aller Regel auch keine Steuern. In den Achtzigern kam auch noch das Unwesen des Timesharings hinzu, und auch Verkaufsfahrten standen hoch im Kurs. Viele Urlauber fielen damals den raffinierten Werbemethoden der „Schlepper“ zum Opfer und ließen sich bei kostenlosen Inselrundfahrten Heizdecken oder Kochtöpfe andrehen, die sie dann zu Hause teuer bezahlen mussten. Bereits damals beschloss die Regierung Bestimmungen zur Regulierung des ambulanten Handels die, wie es scheint, nach 30 Jahren noch immer nicht greifen.

In unserer Ausgabe vom 20. Februar 1987 berichteten wir über die Entscheidung des damaligen Generaldirektors für touristische Infrastruktur bei der kanarischen Regierung, den ambulanten Handel in den Touristikzentren auszumerzen, indem der ambulante Handel in Hotels, touristischen Zentren, auf Campingplätzen, in Restaurants, Cafés, Bars und Diskotheken untersagt wurde.

Die Nachricht: Straßenhändler,Timesharing-Werber und Einkaufsfahrten: Der ambulante Handel soll aus den kanarischen Touristikzonen verschwinden

„Die fehlende Garantie und die Undurchsichtigkeit dieser Geschäfte, die das Recht des Verbrauchers verletzen, sowie der Charakter der Geschäfte, bei denen die Ware erst im Heimatland des Käufers ausgeliefert wird, und er so gut wie keine Möglichkeit einer Reklamation hat, macht eine Gesetzgebung erforderlich, die ein derartiges Geschäftsgebaren unterbindet“, besagt die Verordnung der Regierung. Reisegesellschaften ist die Veranstaltung von Exkursionen untersagt, bei denen Haltepunkte angefahren werden, wo der ambulante Handel praktiziert wird.

Die Bestimmungen besagen ebenfalls, dass sich die Unternehmen strafbar machen und zur Verantwortung gezogen werden, die derartige Praktiken in ihren Räumen (Hotels, Restaurants etc.) zulassen. Unter das Verbot fällt auch das „aggressive“ Angebot von Kauf, Nutzungs- und Mietrecht an Immobilienobjekten auf offener Straße, landläufig als Timesharing bekannt. Die Verantwortung bei Verstößen fällt den Eigentümern oder Promotoren der entsprechenden Objekte zu.

Das Amt für Tourismus bei der kanarischen Regierung hofft, durch diese Maßnahmen die Ausbreitung des ambulanten Handels in seinen unterschiedlichen Formen in den Urlaubsorten einzudämmen. Immerhin hat dies dem Image der Kanaren als Urlaubsparadies in verschiedenen europäischen Ländern bereits geschadet.

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