Rückblick: Ausgabe vom 6. März 1989


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Urlaubsvermietung, ein Streitthema, das inzwischen spanienweit die verschiedensten Institutionen gegeneinander aufbringt, die Finanzämter und die Tourismusbranche auf den Plan ruft und vielerorts zum enormen Anstieg der Mieten geführt hat, war hier auf den Kanaren auch vor dreißig Jahren schon aktuell. Allerdings ging es damals nicht darum, dass Wohnungen kurzfristig zu hohen Preisen vermietet wurden, und einheimische Familien keine Wohnung mehr zu bezahlbaren Preisen finden können, wie es heutzutage der Fall ist, sondern eher darum, dass die Behörden die Qualität der angebotenen Unterkünfte in Apartmentanlagen überwachen wollten, um einen Mindeststandard zu garantieren. Natürlich standen damals wie heute die Hotelverbände hinter den Plänen der kanarischen Regierung, um die preiswertere Konkurrenz im Zaum zu halten. 1989 ließ der kanarische Tourismusminister Blas Rosales ein 70 Seiten umfassendes Dekret ausarbeiten, das sich unter anderem ganz detailliert auf die Ausstattung der Ferienunterkünfte (alojamientos extrahoteleros), die nicht hotelmäßig geführt wurden, bezog, und klassifizierte sie in Studios, Apartments, Bungalows und Villen, deren Lage, Ausführung und Ausstattung mit ihrer Kategorie in Einklang stehen mussten.

In unserer Ausgabe vom 6. März 1989 berichteten wir detailliert darüber, was das Dekret den Vermietern alles vorgeschrieben hat, um Urlaubsgäste in ihre Apartmentanlage aufzunehmen. Die Größe der Zimmer und Bäder spielten ebenso eine Rolle wie die Ausstattung. Ob beispielsweise ein Bidet vorhanden war oder eine Klimaanlage, Häufigkeit des Wäschewechsels etc. waren ausschlaggebend für die Einstufung in eine bestimmte Kategorie.

Die Nachricht: Eindämmung der illegalen touristischen Vermietung: Ein Dekret soll Ordnung in die Bewirtschaftung von Apartments bringen

Die kanarische Regierung hat ein umfangreiches Dekret verabschiedet, das die touristische Bewirtschaftung von Ferienapartments regeln soll. In erster Linie will man damit die illegale Vermietung von Ferienwohnungen eindämmen, die in den letzten Jahren immer größere Ausmaße angenommen hat. Das bedeutet gleichzeitig eine Qualitätsverbesserung, denn das Dekret hat die Mindestbedingungen erheblich heraufgesetzt, die verlangt werden, um die Einstufung als touristisches Mietobjekt zu erreichen. Es wird von der Regierung als dringend erforderlich betrachtet, das touristische Angebot in einzelnen Gebäuden oder Wohnanlagen zu vereinheitlichen, um auszuschließen, dass Urlaubsgäste, die Mängel in ihren Apartments oder Zimmern feststellen, nicht wissen, wo sie ihre Klage anbringen können. Die neuen Normen, die vom Touristikminister Blas Rosales ausgearbeitet und vorgelegt wurden, sollen nicht hotelmäßig geführte Unterkünfte konkret klassifizieren.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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